Frage an Daniela Wagner von Katarina N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Wagner,
ich wende mich an Sie als die Bundestagsabgeordnete meines Wahlkreises, um eine Frage zu Ihrer Position zum Paragraph 34 EGAO zu stellen. Wie stehen Sie zum Sachverhalt dieses Zusatzparagraphen, der regelt, dass Täter die CumEx-Beute behalten dürfen? Der Sachverhalt ist u.a. hier beschrieben https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/cum-ex-steuern-1.4969137. Wie stehen Sie zu den Folgen dieses Zusatzparagraphen und haben Sie vor, sich weitergehend zu diesem Sachverhalt zu positionieren?
Sehr geehrte Frau Neher,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur politischen Einschätzung der Regelungen zur Einziehung der Cum-Ex-Beute. Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für dieses Thema interessieren, denn uns ist dieses Thema besonders wichtig.
Wir Grüne kämpfen im Bundestag schon seit Langem um eine lückenlose Aufklärung des größten Steuerraubs in der deutschen Nachkriegsgeschichte und fordern die Bundesregierung in unserem Antrag „Cum-Ex-Skandal unverzüglich beenden“ (BT-Drucksache 19/5765) auf, hier endlich aktiv zu werden. Bisher wurde seitens der Bundesregierung und allen voran Bundesfinanzminister Olaf Scholz wenig unternommen, um gegen diesen Skandal vorzugehen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat bisher keine abschließende Aufarbeitung des Skandals herbeigeführt. Im Gegenteil: Immer neue Medienberichte werfen Fragen auf, welche Rolle Scholz als Erster Bürgermeister in Hamburg dabei spielte, dass Cum/Ex-Gelder zu Unrecht auf den Konten der Hamburger Privatbank Warburg geblieben sind.
Die von Ihnen angesprochene Regelung sollte eigentlich die Rückforderung der illegal erbeuteten Beträge ermöglichen. Die neue Regelung, die im Schnellverfahren durch das Parlament gebracht wurde, wird jedoch durch den von Ihnen genannten Zusatzparagraphen für viele zurückliegende Fälle völlig wertlos. Klar ist: Die Cum-Ex-Machenschaften sind kriminell und organisierter Steuerraub. Fälle verjähren zu lassen und erbeutetes Steuergeld nicht zurückzuholen, ist keine Option. Es geht schließlich darum, dass Kriminalität sich nicht lohnen darf. Diesen Fehler muss Olaf Scholz, will er im Kampf gegen Steuerbetrug noch einen Rest an Glaubwürdigkeit behalten, umgehend rückgängig machen.
Um hier schnelle Abhilfe und Rechtsklarheit zu schaffen, haben wir einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (BT-Drucksache 19/22113). Darin zeigen wir einen rechtssicheren Weg auf, wie eine gesetzliche Klarstellung aussehen kann, die eine strafrechtliche Einziehung der erbeuteten Steuerbeträge auch für steuerrechtlich verjährte Fälle ermöglicht. Bedauerlicherweise hat die Große Koalition unseren Gesetzentwurf mit der Begründung abgelehnt, dass es sich um einen komplexen Sachverhalt handelt und eine umfassende Abstimmung erforderlich sei. Da die Problematik von enormer Bedeutung ist und nun schon seit Längerem bekannt ist, können wir die abwartende Haltung der Großen Koalition nicht verstehen.
Wir bleiben jedoch weiter an dem Thema dran. Wir werden die Große Koalition drängen, hier schnellstmöglich tätig zu werden. Wir wollen den Steuerbetrug durch Cum-Ex endgültig bekämpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Wagner, MdB