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Daniela Wagner
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Frage von Marc G. •

Frage an Daniela Wagner von Marc G. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Wagner,

gedenkt die Bundestagsfraktion der Grünen etwas konkretes gegen die Geschäftspraktik, die in diesem Tweet ersichtlich ist zu unternehmen?
https://twitter.com/atomicthumbs/status/1210662988828442624?s=21
Wenn ja, was?
Wenn nein, weshalb nicht?

Um das nochmal kurz zu verdeutlichen:
Wenn man ein Gerät dieses Herstellers (Marktführer in der Multiroom-Audiobranche) kauft, es in diesen „Recyclingmodus“ versetzt und 21 Tage abwartet, wird ein Signal mit der Seriennummer an die Server des Herstellers geschickt, wonach das Gerät unbrauchbar ist, egal wie gut dieses physisch noch erhalten ist.

Beste Grüße
M. Gilbert

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht hinsichtlich der Obsoleszenz von Elektrogeräten.

Zwar hat die EU-Kommission im Oktober 2019 zehn Durchführungsverordnungen zur EU-Ökodesign-Richtlinie beschlossen, die unter anderem auch die Reparierbarkeit von Elektrogeräten und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen betreffen, jedoch zielen diese überwiegend auf Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler oder Fernsehgeräte.

Gerade zu Geräten aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie wie Smartphones, Tablets oder Computern, die ressourcenintensiv in der Herstellung sind, aber oft nur eine begrenzte Lebens- und Nutzungsdauer haben, finden sich bisher keine ausreichenden Regelungen in der EU-Ökodesign-Richtlinie.

Wir fordern daher von der Bundesregierung, den Begriff der „fahrlässigen Obsoleszenz“ eindeutig zu definieren und bei der Weigerung eines Herstellers im Rahmen der Produktlebensdauer Ersatzteile oder Softwareupdates zur Verfügung zu stellen, dies mit einem Bußgeld zu belegen.

Zusätzlich ist es aus unserer Sicht dringend notwendig, Ressourcenschutz für alle Elektro- und Elektronikgeräte in der EU-Ökodesign-Richtlinie verbindliche Ökodesign-Vorgaben, wie Recyclingfreundlichkeit, Langlebigkeit und Reparierbarkeit, zu verankern.

Auch ist bei der Umsetzung der EU-Warenkauf-Richtlinie die Gewährleistung zu stärken. Etwa indem sie die Gewährleistung für langlebige Elektrogeräte über die aktuell geltenden zwei Jahre hinaus verlängert und geprüft wird, inwieweit die Gewährleistung an die zu erwartende Mindestnutzungsdauer eines Gerätes geknüpft werden kann.

Ergänzend wollen wir, dass in Zukunft die Installation und der Einsatz alternativer Software auf einem Elektrogerät innerhalb der Gewährleistungsfrist möglich sind, ohne dass dadurch die Gewährleistung erlischt.

Wir wollen offene Schnittstellen bei Hardware und Software sowie freie Software stärken und dadurch die breitere und längere Nutzung von Elektrogeräten für Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglichen. Dies wollen wir erreichen, indem die EU-Ökodesign-Richtlinie die Hersteller von Elektrogeräten dazu verpflichtet, den Zugriff auf die Treiber der Hardware sowie auf die Hardwareschnittstellen eines Elektrogerätes zu ermöglichen und hierfür die technischen Standards und Schnittstellen eines Elektrogerätes zu veröffentlichen.

Unseren Antrag „Elektroschrott reduzieren – Recht auf Reparatur“ finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/164/1916419.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Wagner, MdB