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Daniela Wagner
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Frage von Roland A. •

Frage an Daniela Wagner von Roland A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Fr. Wagner,
Inwieweit dürfen/können Bürger ein Vertrauen in einen "rechtsverbindlichen Bebauungsplan" haben, wenn eine Gemeinde gemäß BauGB "§ 125 Bindung an den Bebauungsplan" hinter ihren eigenen Festsetzungen zurückbleiben darf, die Bürgerinnen und Bürger müssen sich aber an die Festsetzungen halten.
Vielen Dank für Ihre Antwort

Hintergrund:
Eine Gemeinde kann rechtsverbindliche Bebauungspläne aufstellen, um ihre städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Ein Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als kommunale Satzung beschlossen und enthält somit für die Bürgerinnen und Bürger rechtsverbindliche Festsetzungen wie und wo die Grundstücke bebaut werden dürfen.
Ein Bebauungsplan bzw. die Satzung bestehen in der Regel aus einem Plan, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, einer textlichen Ergänzung und einer ausführlichen schriftlichen Begründung.
Wesentliche Festsetzungen für die Grundstücksflächen können sich von der Darstellung der Bauweisen und die überbaubaren Grundstücksflächen über die Grün- und Verkehrsflächen bis hin zu der Farbe und Form eines einzelnen Hausdaches beziehen.
Bürger und Bürgerinnen müssen sich an diese rechtwverbindlichen Festsetzungen halten wie z.B. Form des Hausdaches und eine Gemeinde muss z.B. eine öffentliche Grünfläche nicht herstellen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Ammon,

zunächst möchte ich mich für Ihre Anfrage bezüglich der Rechtsverbindlichkeit von Bebauungsplänen recht herzlich bedanken.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, können in Bebauungsplänen rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (Siehe § 8 Absatz 1 Baugesetzbuch) erfolgen. Die Sachverhalte, die in einem Bebauungsplan festgesetzt werden können sind in § 9 Absatz 1 aufgelistet. Dabei handelt es sich aber wie gesagt um eine so genannte Kann-Regelung. Hinsichtlich des § 125 Baugesetzbuch bezüglich der Bindung an den Bebauungsplan sind bisher noch keine gravierenden Probleme herangetragen worden.

Städtisches Grün ist uns wichtig und wir treten für mehr grüne Infrastrukturen in den Städte und Gemeinden ein. So haben wir in den Beratungen für den Bundeshaushalt 2019 eine Weiterentwicklung des Städtebauprogramms „Zukunft Stadtgrün“ zum einem Programm „Grüne Infrastrukturen für widerstandsfähige und lebenswerte Städte“ gefordert.

Förderziel des Programms soll es sein, die Bürgerinnen und Bürger besser vor den Folgen von Hitze und Starkregen in Städten und Gemeinden zu schützen und ihre Lebensqualität zu erhöhen. Fördergegenstand sind integrierte Handlungskonzepte und zielgerichtete Investitionen zu deren Umsetzung für grüne Infrastrukturen aus kühlenden und wasserspeichernden Grünflächen und Grünzügen, Regenwasser-Rückhalteflächen, sowie Entsiegelung zur Wiederherstellung der Bodenfunktionen für Wasserrückhaltung und als Standort für Stadtgrün.

Ansonsten möchte ich Sie darauf hinweisen das ich für eine Rechtsberatung nicht befugt bin, wenn Sie von einem Rechtsverstoß ausgehen bleibt Ihnen selbstverständlich der Klageweg offen um den Sachverhalt gerichtlich klären zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Wagner