Frage an Daniela Wagner von Udo S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Wagner,
als Teilnehmer der staatlich geförderten Altersvorsorge habe ich seit 2004 einen Riester-Vertrag
bei der Allianz-Versicherung. Als Beamter bei der Deutschen Telekom AG war ich bisher zulagenberechtigt.
Ab April 2014 habe ich das Angebot zur Versetzung in den Vorruhestand angenommen.
Nun schreibt mir meine Versorgungskasse: "Sie sind seit dem 01.04.2014 im vorzeitigen Ruhestand.
Unmittelbar zulagenberechtigt sind aber gemäß § 79 in Verbindung mit § 10a Abs. 1
Einkommensteuergesetz (EStG) nur wegen Dienstunfähigkeit pensionierte Beamte.
Eine Förderung ist nur mittelbar über Ihre Ehefrau möglich."
Aus meiner Sicht ist hier keine Kontinuität und keine Rechtssicherheit für die Laufzeit
des Riestervertrages gegeben. Die Personen hinter dem Vertrag, meine Ehefrau und ich,
haben sich nicht geändert. Auch haben wir uns auf die staatliche Förderung verlassen.
Daher möchte ich Sie bitten im Finanzministerium anzufragen, warum dieser Bruch in der Zulagengewährung vorhanden ist und entsprechende Maßnahmen anzustoßen, um die Kontinuität und die Rechtssicherheit wieder herzustellen.
Außerdem möchte ich Anmerken, dass die Allianz-Versicherung für unsere Verträge jährliche Kosten
in Höhe von über 200 Euro veranschlagt, was die Höhe der Zulagen bei weitem Überschreitet
und was offenbar ordnungspolitisch erlaubt ist. Ein Schelm wer da glaubt, dass hier die private
Versicherungswirtschaft verdeckt subventioniert wird.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr von S.,
wir finden die Regelung in § 79 EStG nachvollziehbar, nach der nur für wegen Dienstunfähigkeit pensionierte Beamte Zulagen in die betriebliche Altersvorsorge gezahlt werden. Bitte wenden Sie sich an das Bundesfinanzministerium oder den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, wenn Sie eine Änderung der Regelung anstoßen wollen.
Bezüglich der Kosten für die private Altersvorsorge teilen wir Ihre Auffassung. In der Regel sind die Kosten recht hoch und die Erträge, die an die Kunden ausgeschüttet werden, recht gering. Deswegen fordern wir eine staatliche Vermögensverwaltung in Form eines Bürgerfonds, der die Altersvorsorgebeiträge der Menschen verwaltet, seinen Kunden geringere Kosten in Rechnung stellt und einen größeren Teil der Rendite auszahlt. Die mit der Riester-, Rüruprente und der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge erfolgende Subventionierung der Versicherungswirtschaft wollen wir auf diese Weise eindämmen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Wagner, MdB