Frage an Daniela Wagner von Martin C. P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Wagner,
wie ist Ihre Standpunkt zu dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass nun die Bundestagsverwaltung sämtliche Korrespondenzen, Vermerke, Notizen, Dienstanweisungen und sonstige amtliche Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Parteispenden (OVG 12 B 6.17 und OVG 12 B 7.17) herausgeben muss?
Werden Sie, wenn es in diesem Fall zu einer Abstimmung im Bundestag kommt, dafür stimmen, dass das Urteil nicht akzeptiert wird?
Ich sehe Ihrer Antwort entgegen und verbleibe mit bestem Gruß
M. C. P.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage bezüglich Parteispenden und dem Informationsfreiheitsgesetz.
Bei Spenden an Parteien brauchen wir mehr Transparenz, damit Bürger*innen erkennen können, ob eine Einflussnahme auf politische Entscheidungen erfolgt. Um sichtbar zu machen, wer an Parteien spendet oder diese mit Sponsoring unterstützt, wollen wir die Veröffentlichungsgrenzen für Parteispenden herabsetzen und entsprechende Regeln auch für das Parteisponsoring einführen. Wir wollen Spenden an Parteien auf natürliche Personen mit einer jährlichen Obergrenze pro Person beschränken. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wenden bis zu einer entsprechenden Änderung das geltende Recht an.
Wir wollen Open Government voranbringen, eine Verwaltung, die transparent und auf Augenhöhe mit Bürgerinnen und Bürgern kommuniziert. Für die Öffentlichkeit relevante Informationen werden dann nach den Kriterien von Open Data im Internet veröffentlicht. Den Einsatz von offenen und diskriminierungsfreien Standards in Behörden und bei der Behördenkommunikation wollen wir ausbauen.
Wir wollen das bestehende Informationsfreiheitsgesetz zu einem umfassenden Transparenzgesetz weiterentwickeln. In Kommunen, Ländern und auf Bundes- wie europäischer Ebene bauen wir die Bürger*innenbeteiligung aus. In den Ländern haben wir zum Beispiel mit unseren Initiativen für Transparenzgesetze gezeigt, dass wir für eine Politik des Gehörtwerdens und der Bürger*innenbeteiligung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Wagner