Frage an Daniela Wagner von Ernst S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Als Bürger des drittgrößten Waffenexporteurs der Welt stelle ich folgende Fragen:
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass der Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern grundsätzlich verboten und dieses Verbot in das Grundgesetzes oder in einem Rüstungsexportgesetz festgeschrieben wird?
Frage: Wenn Sie im Falle Ihrer Wahl kein grundsätzliches Rüstungsexportverbot wollen, unterstützen Sie dann eine oder mehrere der folgenden sechs Forderungen?
1 Keine Rüstungsexporte an menschenrechtsverletzende Staaten!
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein rechtsverbindliches Verbot des Exportes von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ein, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass diese zur inneren Repression oder zu fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden könnten?
2 Keine Rüstungsexporte an kriegführende Staaten!
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein rechtsverbindliches Verbot der Lieferung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in Länder ein, die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo solche drohen?
3 Exportverbot für Kleinwaffen!
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein vollständiges Exportverbot von Kleinwaffen aus Deutschland ein?
4 Keine Lizenzvergaben zum Nachbau deutscher Kriegswaffen!
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein vollständiges Verbot der Lizenzvergabe für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter ein?
5 Keine Absicherung von Rüstungsexporten durch Hermes-Bürgschaften!
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für die Forderung nach einem Verbot von Hermes-Bürgschaften beim Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ein?
6 Transparenz beim Waffenhandel!
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für eine zeitnahe Informationspflicht der Abgeordneten, für ein Vetorecht des Deutschen Bundestages und für transparente Rüstungsexportberichte ein, die – wie in England – quartalsweise veröffentlicht werden?
Sehr geehrter Herr Standhartinger,
hier die Antwort von Frau Wagner auf Ihre Frage vom 23.07.2013:
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich verboten und dieses Verbot in Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes und/oder in einem Rüstungsexportgesetz festgeschrieben wird?
Antwort: Bündnis 90/Die Grünen setzten sich für ein Rüstungsexportgesetz ein. Eine Änderung des Art. 26 II GG ist nicht der politische Weg, den wir vorrangig vorschlagen, um den Rüstungsexport einzudämmen. Zum einen, weil es hierfür auf absehbare Zeit keine erkennbare Mehrheit gibt. Zum andern, weil auch im Falle eines „grundsätzlichen Verbots“ der Streit darum geht, in welchen Fällen ausnahmsweise geliefert werden darf. Es ist in unseren Augen erfolgversprechender, auf der einfachgesetzlichen Ebene aktiv zu werden, die Entscheidungsverfahren zu ändern und die Transparenz/parlamentarische Kontrolle zu verbessern.
Frage: Wenn Sie im Falle Ihrer Wahl kein grundsätzliches Rüstungsexportverbot wollen, unterstützen Sie dann eine oder mehrere der folgenden sechs Forderungen?
1. Keine Rüstungsexporte an menschenrechtsverletzende Staaten!
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein rechtsverbindliches Verbot des Exportes von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ein, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass diese in bewaffneten internen Auseinandersetzungen, zur inneren Repression oder zu fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden könnten?
Antwort: Bei der Verschärfung der Rüstungsexportrichtlinien 1999/2000 haben sich die Grünen vehement dafür eingesetzt, dass gerade das Menschenrechtskriterium für die Frage, ob in ein Land überhaupt exportiert werden darf, einen deutlich höheren Stellenwert bekam. Für uns ist klar: wenn die Gefahr besteht, dass ein Staat Waffen zur inneren Repression einsetzt, darf es keine Exportgenehmigung geben. Das gilt auch für sogenannte Dual-Use-Güter, die in den Händen von repressiven Regimen zur Folter oder zum Abhören eingesetzt werden können. Ein rechtsverbindliches Verbot wäre in einem Rüstungsexportgesetz zu regeln und mit einem Verbandsklagerecht justiziabel zu machen.
2. Keine Rüstungsexporte an kriegführende Staaten!
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein rechtsverbindliches Verbot der Lieferung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in Länder ein, die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind, wo solche drohen oder bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrecht erhalten oder verschärft werden?
Antwort: Ja, dafür werden wir uns einsetzen. In Konfliktregionen dürfen Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter bereits heute nicht geliefert werden. Zumindest, wenn die Bundesregierung die eigenen Politischen Richtlinien ernst nehmen würde. Ein rechtsverbindliches Verbot wäre in einem Rüstungsexportgesetz zu regeln und mit einem Verbandsklagerecht justiziabel zu machen.
3. Exportverbot für Kleinwaffen!
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein vollständiges Exportverbot von Kleinwaffen aus Deutschland ein?
Antwort: Die Bundesrepublik hat in den vergangenen Jahrzehnten, insbesondere im Kleinwaffenbereich, eine verheerende Lizenzpolitik betrieben. Deren Folgen sind heute noch weltweit zu spüren. Diese Lizenzvergabepolitik, insbesondere für Klein- und Leichtwaffen, muss beendet werden. Bei einer wirksamen Endverbleibskontrolle und nachhaltigen Sicherung der Waffen (unauslöschbare Seriennummer, evtl. auch elektronische Sicherung der Waffen) kann unserer Ansicht nach insbesondere die Belieferung von EU und NATO Staaten (sowie gleichgestellter Staaten) fortgesetzt werden. Insbesondere für den Export an Drittstaaten gelten die Richtlinien zur Verbringung von Kriegswaffen und Rüstungsgütern, die wir mit einem Rüstungsexportgesetz gesetzlich verankern und mit einen Verbandklagerecht justiziabel machen wollen.
4. Keine Lizenzvergaben zum Nachbau deutscher Kriegswaffen!
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein vollständiges Verbot der Lizenzvergabe für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter ein?
Antwort: Ja, das werden wir. Diese Lizenzvergabepolitik, insbesondere für Klein- und Leichtwaffen, muss beendet werden.
5. Keine Absicherung von Rüstungsexporten durch Hermes-Bürgschaften!
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für die Forderung nach einem Verbot von Hermes-Bürgschaften beim Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ein?
Antwort: Ja, das werden wir. Wenn ein Land in einer finanziell so prekären Lage ist, dass es sich die Kriegswaffen und Rüstungsgüter nur leisten kann, wenn der Exportstaat gegenüber seinen Unternehmen das Haftungsrisiko übernimmt, dann ist etwa das schon der Hinweis, dass der Export mit dem „Nachhaltigkeitskriterium“ des Gemeinsamen Standpunkts der EU zu Rüstungsexporten nicht vereinbar ist. Das haben wir nicht zuletzt auch an den Exporten an Griechenland gesehen.
6. Transparenz beim Waffenhandel!
Frage: Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für eine zeitnahe Informationspflicht der Abgeordneten, für ein Vetorecht des Deutschen Bundestages und für transparente Rüstungsexportberichte ein, die – wie in England – quartalsweise veröffentlicht werden?
Antwort: Die Transparenz und parlamentarische Kontrolle zu verbessern, war immer das Ziel von Bündnis 90/Die Grünen. Die Einführung des Rüstungsexportberichts ging auf unsere Initiative zurück. Die Geheimhaltung, die intransparenten Mehrheitsentscheidungen im Bundessicherheitsrat und die sehr späte und unzureichende Information des Parlaments sind nicht länger hinnehmbar. Wir brauchen daher neue rechtliche Grundlagen, die diese Praxis beenden.
• Wir wollen, dass die „Politischen Kriterien der Bundesregierung für den Rüstungsexport“ nicht nach Belieben interpretiert werden. Deswegen wollen wir ein restriktives Rüstungsexportgesetz einführen, das deutsche Rüstungsexporte nur nach klaren und strengen Kriterien erlaubt. Der Weg einer gerichtlichen Verbandsklage soll ermöglicht werden.
• Wenn schon der Bundestag kein Mitwirkungsrecht bei Rüstungsexportentscheidungen hat, so soll die gesamte Bundesregierung im Konsens dafür die Verantwortung tragen. Der Bundessicherheitsrat soll in seiner jetzigen Form abgeschafft werden. Die Federführung für Rüstungsexportfragen wollen wir vom exportorientierten Wirtschafts-ministerium auf das für Krisenprävention, Abrüstung und Menschenrechte zuständige Auswärtige Amt übertragen.
• Der Bundestag braucht verbindliche Kontroll- und Mitwirkungsrechte. Das Parlament muss – wie zum Beispiel in Großbritannien – mehr Mitwirkungs- und Kontrollrechte erhalten. Deshalb wollen wir einen Ausschuss als parlamentarisches Gremium einsetzen, der die Rüstungsexportpolitik kontrolliert und bei Entscheidungen über sensible Exporte, insbesondere in Drittländer ein aufschiebendes Veto einlegen kann. Die Geheimhaltung von Entscheidungen über Rüstungsexporte wollen wir abschaffen. Ist eine Genehmigung abschließend erteilt, muss diese stets bekannt gegeben und begründet werden.
• Die Berichte der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag müssen vierteljährlich bis spätestens zum nächsten Quartalsende erfolgen. Zudem müssen die Berichte deutlich detaillierter werden. Was in den Rüstungsberichten eines anderen Landes steht, muss auch in Deutschland publik gemacht werden (best-practice).
Mit freundlichen Grüßen,
Daniela Wagner