Frage an Daniela Wagner von Joachim E. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Wagner,
werden Sie an der Sondersitzung des Bundestages am 19. Juli teilnehmen und die Interessen Ihres Wahlkreises vertreten?
MfG
J. Ehrhardt
Sehr geehrter Herr Ehrhardt,
zunächst möchte ich Ihnen für Ihre Frage recht herzlich danken. Sowohl für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) als auch für den Fiskalpakt haben wir Grünen die umfassende Beteiligung von Bundestag und Bundesrat wie auch des Europäischen Parlaments gefordert. Die Parlamentsbeteiligungsrechte werden in dem ESM-Finanzierungsgesetz (ESMFinG) geregelt.
Eine Zustimmung des Plenums ist vorgesehen bei:
1. Der Veränderung des Stammkapitals
2. Der Veränderung des maximalen Darlehnsvolumens
3. Einer Änderung der Finanzhilfeinstrumente.
Außerdem ist eine zweimalige Zustimmung des Plenums vorgesehen, bevor ein Land unter den Rettungsschirm kommt. Die erste Abstimmung ist erforderlich, um einem Mitgliedsstaat grundsätzlich Hilfe zu gewähren. Dafür müssen Einschätzungen von der EU-Kommission und der EZB zu folgenden Fragen vorliegen:
1. Besteht eine Gefahr für die Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets?
2. Kann der Staat die Staatsverschuldung tragen
(Schuldentragfähigkeitsanalyse?)
3. Wie hoch ist der tatsächliche oder potentielle Finanzierungsbedarf
des Mitgliedsstaats?
Erst nach einem zustimmenden Votum des Bundestages darf der deutsche Vertreter im Gouverneursrat zustimmen, dem Mitgliedsstaat grundsätzlich Stabilitätshilfe zu gewähren. Die zweite Abstimmung ist erforderlich, um dem Land tatsächlich Hilfen zu gewähren. Dafür muss eine Einigung der Troika mit dem Mitgliedsstaat vorliegen. Diese beinhaltet folgendes:
1) ein Memorandum of Understanding mit detaillierten Auflagen,
2) eine Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität, mit den
Finanzierungsbedingungen und den einzelnen Instrumenten.
Die Zustimmung des Haushaltsausschuss ist in folgenden Fällen erforderlich:
1. Bei Änderungen an den Instrumenten innerhalb eines bestehendes Programms;
2. Bei Kapitalabrufen (von genehmigtem aber noch nicht einbezahlten
Summen) und
3. Annahme und Änderung von Durchführungsbestimmungen bei
Finanzhilfeinstrumenten.
Bei Staatsanleihenkäufen auf dem Sekundärmarkt reicht ausnahmsweise die Zustimmung des Sondergremiums aus. Wir Grüne haben darüberhinaus zwei weitere Forderungen, die wir in unserem Änderungsantrag zum ESMFinG verdeutlichen. Diese sind:
1) Das Minderheitenrecht auf Unterrichtung und Anhörung im Ausschuss soll von einem Viertel der Mitglieder oder zwei Fraktionen genutzt werden können und
2) Das Plenum soll jederzeit die Möglichkeit haben, die Befugnisse des Sondergremiums mit einfacher Mehrheit an sich zu ziehen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.gruene-bundestag.de/themen/euro.html
Nun zu ihrer Frage, ob ich am 19. Juli 2012 an der Sondersitzung des Deutschen Bundestages in Berlin persönlich teilnehmen werde. Ja, ich werde an den Sondersitzungen der Bundestagsfraktion von Bündnis90 / Die Grünen als auch des Deutschen Bundestages teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Wagner