Frage an Daniela Wagner von Alexander S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Wagner,
laut Informationen der Zeitschrift "Chip" wurde der $44 des Melderechtsrahmengesetzes (MMRG) am 29.6. wie folgt vom Bundestag geändert:
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"Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, [...] wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden."
Der letzte Satz hat eine gewaltige Tragweite: Jede Firma, die jemals irgendwelche Daten von Ihnen erfasst hat, kann diese Daten künftig vom Einwohnermeldeamt berichtigen oder bestätigen lassen. Sie haben bei einer Befragung, einem Gewinnspiel oder sonst wo nur Name und Ort angegeben? Das Einwohnermeldeamt liefert dem Unternehmen dazu bereitwillig frühere Namen (beispielsweise bei Heirat), gegebenenfalls Doktorgrad, Ordensname oder Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, dann das Geschlecht, die Konfession, selbstverständlich alle aktuellen Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Anschrift im Ausland und den Staat, Einzugsdatum und Auszugsdatum, Familienstand, zusätzlich bei Verheirateten Datum, Ort und Staat der Eheschließung sowie die Zahl der minderjährigen Kinder. Und als Sahnehäubchen oben drauf auch noch alle bisherigen Anschriften.
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Entspricht dies den Tatsachen? Wenn ja, wie haben Sie gestimmt? Gab es zum MMRG überhaupt eine Debatte? Ich halte diese Änderung des MMRG ohne Not für einen Eingriff in mein Recht auf Informationelle Selbstbestimmmung und bin strikt dagegen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Schwaßmann
Sehr geehrter Herr Schwaßmann,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Meldegesetz.
Meine Fraktion lehnt die vom Bundestag beschlossene Reform des Meldegesetzes ab. Die Vertreter von Bündnis 90/ Die Grünen haben im Innenausschuss den Änderungsantrag von CDU/CSU und FDP abgelehnt und die Fraktion hat im Bundestag geschlossen gegen das gesamte Gesetz gestimmt.
Da wir bekanntlich in der Opposition sind, konnten wir leider das Gesetz nicht stoppen. Doch gibt es im Bundesrat nun noch die Chance, mit rot-grünen Stimmen den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dort könnte dann die Regelung zur Adressweitergabe verändert werden.
Wir halten nicht das Sammeln der Daten in den Meldebehörden für ein Problem, sondern deren Weitergabe an Dritte. Daher werden wir im Bundesrat gegen das Gesetz stimmen und uns dann im Vermittlungsausschuss dafür einsetzen, dass wieder die Zustimmungs-Regelung ins Gesetz kommt, so dass jede und jeder der Weitergabe seiner Daten an Dritte, wenn gewünscht, explizit zustimmen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Wagner