Frage an Daniela Wagner von Dieter M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Wagner,
das neue Jahr hat begonnen und die politischen Entscheidungen machen wenig Hoffnung, dass sich die Situation in den Krankenhäusern, zumindest für die Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenkassen und für uns Beschäftigte in der psychiatrischen Versorgung, zum Positiven ändern.
Jetzt arbeitet das BGM auch noch an einem Gesetzesentwurf, der die Psychiatrie Personalverordnung (PsychPV) abschaffen soll. Diese vom Gesetzgeber Anfang der 1990er Jahre erlassenen Verordnung sorgte letztendlich dafür, dass endlich die Behandlung und Pflege der psychisch erkrankten Menschen menschenwürdig wurde.
Um es klar zu sagen. Die Abschaffung der PsychPV wird für psychisch erkrankte Kassenpatienten und-patientinnen einen Rückschritt in die 1970er und -80er Jahre bedeuten. Eine Entwicklung, und ein weiterer Beleg, dass die politisch Verantwortlichen mehr die Drei - Klassen - Medizin fördern als den Sozialstaat. Welche Meinung haben Sie zu dieser Entwicklung?
mfg
Dieter Marschall
Sehr geehrter Herr Marschall,
wir Grüne haben deshalb schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs und mit einem eigenen Antrag deutlich gemacht: Es muss um mehr gehen als ein neues Entgeltsystem; vielmehr muss der lange Übergangszeitraum für die Weiterentwicklung der Versorgung genutzt werden.
Der Gesetzentwurf wurde dem nicht gerecht. Es drohte mit der Umstellung auf Tagespauschalen ein Abbau von Personalstandards in der Erwachsenen- und noch extremer in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Gleichzeitig war kein ernstzunehmender Anreiz für sektorübergreifende und stationsersetzende Behandlungsansätze vorgesehen.
Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich einen Änderungsanträgen vorgelegt. Sie nimmt in Teilen die Vorschläge der Fachverbände, des Bundesrates und des grünen Antrags „Wirksame Strukturreformen für eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung auf den Weg bringen“ (17/7190) auf. Vor allen Dingen wurde der Versuch der Bundesregierung zurückgewiesen, die Umstellung zu einem Spargesetz zulasten der Versorgung von psychisch Kranken zu machen. Die Möglichkeit für alle psychiatrischen Krankenhäuser, bis Ende 2016 ihr Personal analog der Psychiatrie-Personalverordnung mit den Krankenkassen nachzubesetzen, ist im Interesse der Behandlungsqualität. Ich habe bereits seit längerem die fehlende Transparenz über die tatsächliche Personalbesetzung thematisiert. Bisher war das Ministerium nicht bereit, durch gesetzgeberische Maßnahmen die Umsetzung der Psych-PV überprüfbar zu machen. Das soll nun geschehen; das ist gut.
Wir begrüßen auch die Nachbesserungen bei den Modellvorhaben. Diese müssen konsequent zur Weiterentwicklung der Regelversorgung genutzt werden. Deshalb war es wichtig, wie von den Grünen gefordert, in die Modellvorhaben ausdrücklich die komplexe psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld einzubeziehen und in jedem Bundesland ein solches Vorhaben zu realisieren. Ebenso wichtig wie eigentlich auch selbstverständlich: Die Ergebnisse der Modellvorhaben müssen bei der Begleitforschung genauso wie die Angebote der Regelversorgung miterfasst werden. Nur so ist ein qualitativer Vergleich überhaupt möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.gruene-bundestag.de/themen/gesundheit/psychotherapeutische-versorgung-auf-solide-beine-stellen/seite-1-psychotherapeutische-versorgung-auf-solide-beine-stellen.html
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Wagner