Frage an Daniela Wagner von Volker D. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Wagner,
Sie wurden uns von der Fraktion der Grünen als die für das Wohnungseigentumsgesetz zuständige Politikerin genannt.
Wir leben seit 25 Jahren in einer damals durch die Stadt erzwungenen ungeteilten Zweiergemeinschaft mit faktischer Realteilung. Das Doppelhaus wäre zwischenzeitlich real teilbar, aber unser Nachbar möchte unter gar keinen Umständen eine Realteilung. Die Gemeinschaft ist seit mehr als 20 Jahren unheilbar zerstritten. Eine vernünftige Verwaltung (Verkehrssicherungspflicht, Laubkehren und Schneeräumen) ist nicht möglich, da die Parteien nicht miteinander sprechen und sich nicht einmal hinsichtlich der Bepflanzung einer kleinen Gemeinschafts-Eingangsfläche im Vorgarten einigen können. Einen Verwalter für eine so kleine Einheit konnten wir bisher auch nicht finden.
Unser Fachanwalt für WEG-Recht hat uns zu verstehen gegeben, dass ein juristisch durchsetzbarer Anspruch aufgrund des WEGs nicht besteht, da dies in der Teilungserklärung nicht ausdrücklich erwähnt ist.
Wir bitten Sie nun um eine Anfrage durch die Fraktion der Grünen an die Bundesregierung, ob Sie Daten über die Anzahl der Rechtsstreite hat, die Zweier-Gemeinschaften betreffen und ob die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode in diesem Bereich tätig werden wird.
Planen die Grünen den Betroffenen durch eine Gesetzesinitiative zu helfen? Das WEG war von Anfang an für Zweiergemeinschaften nicht geeignet (immerwährende Pattsituation). In Österreich gibt es aus diesem Grund, um die Eigentümerpartner nicht ad infinitum oder zumindest auf sehr lange Zeit aneinander zu ketten, die Möglichkeit der Auflösung der Eigentümerpartnerschaft, wenn eine der Parteien, dies bei Gericht beantragt.
Weshalb ist dies in Deutschland nicht möglich und was gedenken die GRÜNEN zur Beendigung dieses untragbaren Zustandes zu tun?
Den gleichen Brief werden wir auch an die Abgeordneten anderer Parteien versenden.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Dirks
Sehr geehrter Herr Dirks,
vielen Dank für Ihre Anfrage an mich und den Hinweis auf das von Ihnen geschilderte Problem. Gerne stelle ich im November die von ihnen vorgeschlagene schriftliche Frage an die Bundesregierung und setze sie über deren Antwort in Kenntnis. Außerdem werde ich prüfen, inwiefern das von Ihnen dargestellte Problem weiterer parlamentarischer Initiativen bedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Wagner