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Daniela Wagner
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Frage von Renate H. •

Frage an Daniela Wagner von Renate H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Was tun Sie, um die direkte Einstellung von Arbeitnehmer in Unternehmen zu fördern und die Vermittlung über Zeitarbeitsfirmen zu verringern? Ich bitte um konkrete Antwort zu laufenden und geplanten Aktionen oder Anträgen.

Die Zeitarbeitsfirma lebt von der Unterbezahlung der indirekt beschäftigten Arbeitnehmer gegenüber dem zu Tariflohn bezahlten Firmenstamm und schafft ARGE-Bedürftige (jetzt und später als Rentner). Welche Ansichten haben Sie zu diesem Problem?

Das Argument der möglichen Eingliederung bei späterer Übernahme ist dubios und irreal, d.h. äußerst unwahrscheinlich. Geben Sie es zu!

Wen kann man noch in dieser Angelegenheit ansprechen und aktivieren?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Hahn,

lassen Sie mich kurz die grüne Position zur Zeitarbeit darlegen.
Die Zeitarbeit wurde in den vergangenen Jahren zunehmend für Lohnabsenkung und den Abbau von Stammpersonal missbraucht. Das halten wir für eine völlig falsche Entwicklung, die wir zügig unterbinden wollen.
Mit dem ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde im Jahr 2002 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung das Prinzip der Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und Stammbelegschaft eingeführt. Die Intention des Gesetzgebers bei der Reform war damals, dass ein Abweichen vom Gleichbehandlungsgrundsatz nur in Ausnahmefällen und auf Grundlage eines Tarifvertrages möglich sein sollte. Leider wurde aus der Ausnahme die Regel. Der Tarifvorbehalt und die dazugehörige Bezugnahmeklausel wurden vor allem dazu missbraucht, schlechtere Arbeitsbedingungen durchzusetzen und Lohndumping mit Gefälligkeitstarifverträgen zu betreiben.
Die Folge ist, dass das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ und die vernünftigen und sozial ausgewogenen Tarifabschlüsse des DGB mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) und dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) unterlaufen und unter massiven Druck gesetzt wurden.
Der Missbrauch der Zeitarbeit ist nicht mehr länger hinnehmbar. Wir wollen Zeitarbeit nicht unmöglich machen. Sie bietet Flexibilitätsvorteile, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen unverzichtbar sind. Mit unseren Forderungen wollen wir die jetzt schon verantwortlich agierenden Unternehmen der Branche stärken und denen Einhalt gebieten, die den Ruf der Zeitarbeitsbrache beschädigt haben.
Wir fordern deshalb, dass die Zeitarbeit in Zukunft nur noch als Abfederungsinstrument für Auftragsspitzen und zur kurzzeitigen Vertretung eingesetzt wird. Leiharbeitnehmerinnen und –arbeitnehmern müssen die gleichen Arbeitsbedingungen zugesichert werden wie Stammbelegschaften. Das erhöhte Risiko und die besonderen Flexibilitätsanforderungen von Zeitarbeitskräften müssen durch eine Risikoprämie, die zusätzlich zum Entgelt gezahlt wird, ausgeglichen werden.
Wir sind der Auffassung, dass ein Mindestlohn und Weiterbildungsangebote in verleihfreien Zeiten notwendig sind. So wird das Einkommen der Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer über einzelne Einsätze hinweg stabilisiert und Möglichkeiten zu beruflicher Qualifizierung und Aufstieg geschaffen. Das Synchronisationsverbot verhindert dabei, dass Beschäftigte nur für die Dauer eines akquirierten Einsatzes in einem Verleihbetrieb eingestellt werden.
Die Substitution von Stammarbeitskräften durch Leiharbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer muss gesetzlich verhindert und die konzerninterne gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung verboten werden. Zusätzlich muss eine Quote den Einsatz von Zeitarbeitskräften in den Entleihunternehmen begrenzen. Von der Quote ausgenommen sollen kleine und mittlere Unternehmen sein. Große Entleihbetriebe mit mehr als 200 Beschäftigten sollen nicht mehr als zehn Prozent Zeitarbeitskräfte einsetzen dürfen, es sei denn der Betriebsrat stimmt einer höheren Quote zu. So werden Substitutionsprozesse verhindert, ohne die Flexibilitätsreserven für die Unternehmen zu sehr zu beschneiden.
Damit der Betriebsrat besser über die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer wachen kann, halten wir es für notwendig, dass er ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht für den Einsatz von Zeitarbeit im Unternehmen erhält. Zeitarbeitsbeschäftigte müssen auch ab dem ersten Tag ein aktives Wahlrecht bei den Betriebsratswahlen im Einsatzbetrieb erhalten und bei der Berechnung der Größe des Betriebsrats im Einsatzbetrieb berücksichtigt werden.
Ich hoffe, wir konnten Ihnen hiermit einen ersten Überblick über unsere Position verschaffen. Wir sind der Auffassung, dass diese Reformen dazu führen werden, dass reguläre Beschäftigungsverhältnisse in Zukunft gestärkt werden und im kommenden Aufschwung anstelle der Zeitarbeit die am stärksten wachsende Beschäftigungsform sein werden.
Genaueres können Sie auch dem Antrag der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN vom 27.01.2010 zum Thema Zeitarbeit entnehmen:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/005/1700551.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Wagner