Frage an Daniela Wagner von Werner D. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Wagner,
das Waffengesetz und dessen Verschärfung ist ein elementares Thema für mich als Sportschütze. Die Medien haben über die bedauerlichen Ereignisse des Waffenmissbrauchs berichtet. Die Ursachen haben sie leider verdreht und falsch dargestellt. Es ist kein Wort über die Ursachen dieser schrecklichen Taten verloren worden, warum kommen junge Menschen mit ihrem Leben nicht zurecht und wie kann man ihnen helfen. Mit Waffenverboten ist der Frust dieser Menschen nicht beizukommen. Es ist ein gesellschaftliches Problem das man anpacken muss.
Die Gefahren im Leben liegen ganz wo anders. Die meisten Toten sind durch andere Gewalttaten zu beklagen, nicht durch Schusswaffen. Leider hören Politiker auf Menschen die am lautesten schreien und werden zu Populisten. Doch diese Menschen sind zahlenmässig nicht die meisten! Die redlichen, gesetzestreuen Sportschützen, zu denen ich mich zähle, schauen sich nun vor der Bundestagswahl nach Vertretern ihrer Interessen um. Wie stehen Sie zu diesem Thema?!
Mit freundlichen Grüssen
Werner Deichmann
Sehr geehrter Herr Deichmann,
die zentrale Frage sollte für alle sein, wie der Zugang psychisch gefährdeter Personen zu Waffen so gut wie möglich erschwert werden kann. Die von der großen Koalition getroffenen gesetzlichen Neuregelungen reichen hier nicht aus. Allerdings betreffen unsere Vorhaben nicht das Jagdwesen, sondern den Bereich der Sportschützen. Wir wollen hier großkalibrige Waffen nicht länger beim Schießsport zulassen.
Wir sind der Überzeugung, dass Sportwaffen nicht in Privatwohnungen, sondern in den Räumen der Sportvereine sicher gelagert werden sollten. Diese zentrale Lagerung lässt sich naturgemäß nicht auf alle Gruppen von Waffenbesitzern übertragen. Das gilt insbesondere für Jäger ebenso wie gefährdete Personen im Sinne des Gesetzes und auch einige Gruppen der so genannten Berufswaffenträger.
Im Fall biometrischer Sicherungssysteme ist gesetzliche Neuregelung leider sehr schwammig geraten. Offensichtlich hat die Bundesregierung doch bemerkt, dass die biometrischen Systeme überlistet werden können. Es bringt wenig, die Betroffenen zur Anschaffung neuer Geräte zu zwingen, wenn damit nicht mehr Sicherheit garantiert ist. Der Gesetzgeber sollte sich jeder Spekulation über eine mögliche technische Entwicklung besser enthalten und das vorschreiben, was dem Stand der Technik tatsächlich entspricht. So weit sind wir aber noch nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniela Wagner