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Daniela Kluckert
FDP
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Frage von Michael H. •

Sollte die Freiheit im Netz nicht stärker mit der Freiheit im realen Leben korrelieren?

Sehr geehrte Frau MdB Kluckert,

bei allem Verständnis für einen pluralistischen und liberalen Austausch von Meinungen, so verkommen die Kommentarspalten der meisten Onlinemedien dennoch zum einem Sammelbecken von regelmäßigen Verstößen gegen §130 StGB. Immer wieder dienen Falschbehauptungen dem alleinigen und offensichtlichen Zweck der Störung des öffentlichen Friedens, beispielhaft erkennbar an den Reaktionen auf die Hochzeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner, oder aber bei der Verbreitung von pro-russischer Propaganda.

Ist das NetzDG in seiner jetzigen Form noch ausreichend, oder sollte es nicht gerade in ökonomisch herausfordernden Zeiten nachgeschärft werden, um insbesondere die Demokratie vor demokratiefeindlicher Hetze zu schützen?

Mit freundlichen Grüßen
Michael H.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.,

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist seit dem 1. Oktober 2017 in Kraft und wird nun durch den Digital Service Act (DSA) in weiten Teilen ersetzt.
Mit dem DSA geht es vorwiegend darum Hassreden, Hetze, Falschnachrichten, Kriegspropaganda sowie andere illegale Inhalte im Internet stärker zu regulieren und Online-Nutzer besser zu schützen. Auch irreführende Bedienoberflächengestaltung, sogenannte "Dark Patterns" und der Verkauf von gefälschten Waren sind mit dem Inkrafttreten des DSA verboten. 

Wir, die Freien Demokraten, haben gemeinsam mit den Grünen und der SPD im Koalitionsvertrag festgelegt, dass der Rechtsrahmen vom NetzDG auf Grundlage der europäischen Vorgaben maßgeblich überarbeitet wird. Dabei lehnen wir als Bundesregierung eine allgemeine Überwachungspflicht sowie Maßnahmen zum Scannen privater Nachrichten und eine Identifizierungspflicht ab. 

Mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt sollen rechtliche Hürden und Lücken bei Auskunftsrechten abgebaut und umfassende Beratungsangebote aufgebaut werden. Zusätzlich sorgen wir für geeignete rechtliche Rahmenbedingungen für elektronische Verfahren zur Anzeigenerstattung und ermöglichen richterlich angeordnete Accountsperren. 

Zudem soll jeder Staat eine Behörde als nationale Koordinationsstelle etablieren, die mit der EU-Kommission und den Behörden anderer Staaten zusammenarbeiten. Die Koordinationsstellen sollen weitestgehend unabhängig von der Politik agieren. 

Das Ziel ist es, durch Nachbesserungen und der Einführung neuer Maßnahmen die digitale Welt zu einem besseren und sichereren Raum für alle Nutzerinnen und Nutzer zu machen. 

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Kluckert

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