Wieso beschränkt die Stadt Lingen die Informationsfreiheit auf Personen mit einem Wohnsitz in der Stadt Lingen, obwohl die Stadt Lingen das Prinzip der maximalen Öffentlichkeit anstrebt?
Vielen Dank für die Antwort auf meine erste Frage.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Nach meiner Kenntnis hat die Stadt Lingen in ihrer Satzung auch einen Paragrafen (Nr. 3) zur Informationsfreiheit beschlossen. Siehe: https://www.lingen.de/pdf_files/allgemeine-verwaltung/informationsfreiheitssatzung_2669_1.pdf
Ein Ratsbeschluss der Stadt Lingen beschränkt sich grundsätzlich nur auf die Bürgerinnen und Bürger, die dort ihren Wohnsitz haben. Dies ist keine Bundesangelegenheit. Sollten Sie Fragen zur praktischen Umsetzung der Informationsfreiheit in der Stadt Lingen haben, empfehle ich Ihnen, sich direkt an die Stadtverwaltung zu wenden.
Eine Übersicht mit telefonischen Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.lingen.de/politik-rathaus-service/verwaltung/ansprechparterinnen/ansprechpartnerinnen.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dr. Daniela De Ridder