Wie bewerten Sie die aktuelle Verkehrsflächenverteilung in Lingen? Was konkret unternehmen Sie, damit das Fahrrad in Lingen den gleichen Stellenwert (Platz,Rechte,Finanzierung...) wie das Auto erhält?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Als Bundestagsabgeordnete und promovierte Stadtsoziologin ist mir die Bedeutung der Verkehrsflächenverteilung sehr bewusst. Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und den ÖPNV zu stärken ist ein Anliegen unserer Raum- und Verkehrsplanung.
Ich setze mich für einen weiteren Ausbau der Radwege ein. Dies ist ein wichtiges Vorhaben für eine klimafreundliche Mobilität. Der Radverkehr in Lingen ist zunächst Sache der Kommunalpolitik. Ich begrüße, dass sich die Stadt Lingen zum Ziel gesetzt hat, fahrradfreundliche Stadt zu werden. Das wurde auch als einer der vier thematischen Schwerpunkte beim Zukunftskongress „Lingen 2025" festgehalten. Unter Beteiligung der Planungsgemeinschaft Verkehr, PGV-Dargel-Hildebrandt GbR aus Hannover hat die Stadt Lingen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürger 2016 ein „Klimaschutzteilkonzept für den Fuß- und Radverkehr" für Lingen verabschiedet. Damit soll in Lingen die Weiterentwicklung des Radverkehrs gesichert werden. Die SPD-Fraktion in der Stadt Lingen hat die Sicherheit des Radverkehrs im Blick.
Auch die Fortschrittskoalition will den Radverkehr ausbauen. Die Bundesregierung verfolgt weiterhin den Nationalen Radverkehrsplan, nach welchem mehr, besserer und sicherer Radverkehr ermöglicht werden soll. Konkret soll die Anzahl der jährlich mit dem Fahrrad zurückgelegten Wege von 120 im Jahr 2017 auf 180 pro Person im Jahr 2030 steigen. Die durchschnittliche Weglänge soll von 3,7 auf 6,0 Kilometer anwachsen. Außerdem soll der Anteil der Deutschen, die künftig häufiger Rad fahren wollen, von 41 Prozent im Jahr 2019 auf 60 Prozent im Jahr 2030 steigen. Dafür müssen die Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden.
Aktuell beträgt die Fördersumme für den Radverkehr in Deutschland für den Zeitraum von 2020 bis 2023 etwa 11 Euro pro Person und Jahr. Dieser Betrag soll bis 2030 auf 30 Euro pro Person und Jahr erhöht werden.
Direkt den Radverkehr beeinflussen kann der Bund nur an Bundesstraßen und als Gesetzgeber. So wurden in der Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung im Mai 2020 die Rechte von Radfahrerinnen und Radfahrer gestärkt. Zuletzt haben wir eine Änderung des Straßenverkehrsgesetz im Vermittlungsausschuss erreicht. Indem wir die Ziele Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie städtebauliche Entwicklung neben Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in die Ermächtigungsgrundlage im StVG aufnehmen, ermöglichen wir es den Kommunen, zukünftig deutlich mehr Handlungsspielraum bei der Anordnung von Verkehrsmaßnahmen zu haben. Bisher hatten die Kommunen erhebliche Schwierigkeiten, verkehrliche Maßnahmen wie Tempo-30-Zonen, Fußgängerüberwege oder Radwege anzuordnen. Viele Maßnahmen mussten detailliert begründet werden, und manche sinnvolle Initiative konnte aufgrund der restriktiven Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nicht umgesetzt werden. Dies wird sich jetzt ändern. Damit kommen wir vielen Forderungen aus der Kommunalpolitik und von Rad- und Fußverkehrsverbänden nach.
Darüber hinaus werden Länder und Kommunen durch verschiedene Fördermaßnahmen unterstützt, so beispielsweise über das Sonderprogramm „Stadt und Land", oder durch Zuschüsse für den Ausbau des „Radnetzes Deutschland". Das Hauptziel muss weiterhin bleiben, die Radverkehrsinfrastruktur zu modernisieren und auszuweiten. Das ist auch so im Koalitionsvertrag verankert. Darüber hinaus können wir als Bundestagsfraktion den Radverkehr weiter fördern, und dafür setze ich mich ein.
Sehr hoffe ich, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte! Sollen Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, haben Sie keine Scheu sich jederzeit direkt an mich und mein Büro zu wenden. Dieses erreichen Sie über meine Homepage www.daniela-de-ridder.de, über Facebook unter fb.me/dr.danieladeridder oder über E-Mail unter daniela.deridder@bundstag.de
Mit den besten Grüßen und Wünschen
Ihre
Dr. Daniela De Ridder