GEZ Erhöhung: ich frage mich, warum 1 Hauptsender und 4 Lokalsender, desgleichen für den Hörfunk nicht reichen sollen
Sehr gehrte Frau De Ridder,
wie ich der Presse entnehmen konnte, wird die GEZ bis zum Jahre 2025 voraussichtlich
auf 25 Euro im Monat steigen.
Ich will hier nicht auf die Skandale der letzten Monate und auf das schlechte Programm des
ÖRR eingehen.
Eine Abschaffung steht für mich auch nicht zur Debatte.
Nur frage ich mich, warum 1 Hauptsender und 4 Lokalsender, desgleichen für den Hörfunk
nicht reichen sollen (?).
Dafür würden 10 Euro im Monat zur Verfügung stehen, somit stehen Kreativität und
Wirtschaftlichkeit im Mittelpunkt.
In Erwartung einer kurzen, aussagekräftigen Antwort verbleibe ich
Heinz E.
Sehr geehrter Herr E.,
Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte. Zugleich möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass Fragen der Rundfunkregulierung und auch die Verhandlungen über die Medienstaatsverträge (einschließlich der Finanzierung) in der Kompetenz der Länder liegen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) ist für mich eine wichtige Säule unserer demokratischen kritischen Öffentlichkeit. Auch vor dem Hintergrund extrem kritischer und zum Teil polarisierender Meinungsbilder zur Finanzierung des ÖRR möchte ich deutlich machen, dass ich grundsätzlich die Existenz eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks im höchsten Maße wertschätze und als unverzichtbar, und daher nicht als verhandelbar betrachte.
2012 wurde die GEZ durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Seitdem wird ein einheitlicher Beitrag von allen Bürger:innen für den ÖRR bezahlt. Für Menschen, die finanziell nicht in der Lage sind den Beitrag zu zahlen, werden Befreiungen gewährt.
In den vergangenen Tagen hat ein Bericht des „Business Insider“, demnach die ARD eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf über 20,00 € plane, für öffentliche und mediale Aufmerksamkeit gesorgt. Auf zwei Aspekte dieser öffentlichen Debatte möchte ich hinweisen:
Zum einen entstand der – zum Teil auch medial – getragene Eindruck, die ARD selbst würde die Höhe des Rundfunkbeitrags bestimmen können. Dies ist selbstverständlich nicht so. Über die Finanzierung der Rundfunkanstalten bestimmen nicht diese selbst, sondern eine unabhängige Expert:innenkommission (die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF) sowie die Landesparlamente der 16 Bundesländer. Die anstehende Anmeldung von Finanzbedarfen seitens der Rundfunkanstalten steht dabei nur am Anfang eines Entscheidungsprozesses, der mehrere Stufen durchläuft. Ob die angemeldeten Bedarfe angemessen sind, überprüft in einem weiteren Schritt die KEF und übermittelt anschließend ihre Empfehlung darüber, ob eine Beitragserhöhung oder -reduzierung erforderlich ist, an die Bundesländer. Auf Grundlage dieser Überprüfung müssen abschließend die Länder einstimmig über die Höhe des Rundfunkbeitrags entscheiden. Dieses demokratische Verfahren basiert auf den rechtlichen Vorgaben des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags der Länder. Dieser wurde mehrfach durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in seiner Rechtskräftigkeit bestätigt.
Bei aller mitunter berechtigter Kritik, die im vergangenen Jahr insbesondere den Umgang mit Beitragsgeldern betraf, bin ich im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht und vielen anderen der Meinung, dass ein informierender, bildender und unterhaltender öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine vielfältige und demokratische Gesellschaft essentiell ist.
Sie wünschen sich eine Verschlankung des ÖRRs. Dies ist durchaus nachvollziehbar. Um die Aufgaben des ÖRRs zu erfüllen, bedarf es aber starker regionaler Sendeanstalten. Ebenso finde ich es gut, dass beispielsweise mit der heute- und der tagesschau-Redaktion, nicht nur eine Redaktion die Bundespolitik einordnet und kommentiert. Für die Zukunft wünsche ich mir einen Rundfunk, der sich noch stärker der veränderten Mediennutzung im Land orientiert. Ich denke, dass damit auch die Chance besteht, den ÖRR kostengünstiger aufzustellen.
Kurz und konkret: Der ÖRR in seiner jetzigen Form ist mir wichtig, ich möchte ihn stärken und weiterentwickeln. Finanziell muss der ÖRR so ausgestattet werden, dass er seine Aufgaben gut erfüllen kann, dabei sollen die Bürger:innen nicht zu stark belastet werden. Dies auszutarieren ist Aufgabe der KEF.
Viele Grüße,
Ihre Dr. Daniela De Ridder