Frage an Daniela De Ridder von Bodo G. bezüglich Energie
Sehr geehrte Frau de Ridder!
Nach derzeitigen Stand läuft bei vielen PV-Anlagen die staatliche Förderung und Einspeisevergütung aus, so das der weitere Betrieb nicht lohnt sogar nicht gestattet sein wird.
Ich habe die Frage, was sie konkret unternehmen werden und wie sie im Bundestag stimmen werden um die EEG-Novelle zu ändern, damit unsere PV-Anlagen auch ab Januar 2021 noch weiterbetrieben werden können und ihren Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende leisten.
Wir brauchen einen EEG-Novelle, die den Klimaschutz und die Energiewende beschleunigt und nicht behindert!
Mit freundlichen Grüßen
Bodo Gernandt
Sehr geehrter Herr Gernandt,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021! Gerne habe ich Ihre Anregungen aufgenommen, wir setzen in der SPD-Bundestagsfraktion alles daran, die Energiewende vor allem im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu vollziehen und hier sprechen Sie mit der Frage der lohnenden Gestaltung des Rechtsrahmens zur Nutzung etwa von Photovoltaik-Anlagen einen besonders wichtigen Punkt an.
Im Dezember ist es uns gelungen, eine Einigung zur Novellierung des EEG zu erzielen. Dabei haben wir wichtige Punkte aus unserem Zukunftspakt für Erneuerbare Energien durchgesetzt, für welche die SPD seit Jahren gestritten hat. Wir machen die Energiewende zu einem Mitmach-Projekt für alle. Dazu gehören die Erleichterung des Eigenverbrauchs, angemessene Anschlussregelungen für Altanlagen und ein verbindlicher Bund-Länder-Kooperationsmechanismus. In der Novelle des EEG konnten wir verankern:
· Wir machen den Verbrauch von selbst produzierten Sonnenstrom günstiger. Dafür wurde die Leistung, ab der auf diesen Strom die Ökostrom-Umlage in vollem Umfang fällig wird, von 10 auf 30 Kwpeak erhöht. Diese Solaranlagen mit weniger als 30 Kwpeak werden komplett von der EEG-Umlage befreit.
· Wir stellen sicher, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen (Ü20-Anlagen), weiter betrieben werden können. Dafür sind folgende Punkte wichtig: Windkraftanlagen, die älter als 20 Jahre sind und keine EEG-Vergütung mehr erhalten, bekommen die Möglichkeit, über eine erhöhte Marktwertprämie, Ausschreibungen oder Direktvermarktung (PPA-Verträge) länger am Netz zu bleiben. Bei Ü20-Solaranlagen entfällt die Pflicht zur Installation teurer Messgeräte (Smart-Meter). Zusätzlich werden für diese Anlagen die Möglichkeiten zum Eigenverbrauch erleichtert. So lohnt es sich, am Netz zu bleiben.
Ich bin sicher, dass Sie nicht nur die Beantwortung jener Fragen interessiert, sondern auch, was wir im Rahmen der EEG-Novelle noch zusätzlich erreichen konnten:
· Die Kommunen und ihre Bürger*innen erhalten breite Beteiligungsmöglichkeiten, indem sie von der Wertschöpfung erneuerbarer Energien direkt profitieren können. Gemeinden, die von der Errichtung einer Windenergieanlage im Umkreis von 2,5 Kilometern betroffen sind, können zukünftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die eingespeiste Strommenge erhalten. Zusätzlich passen wir die Gewerbesteuerzerlegung noch einmal an, damit die Kommune, in der ein Windparkt steht, auch tatsächlich profitiert und nicht der Standort der Projektgesellschaft.
· Mieterstrom wird entbürokratisiert und erleichtert. Mieterstrom-Modelle basieren auf dem Zusammenspiel zwischen Vermieter*innen, Mieter*innen und Stromanbieter*innen. Der/die Vermieter*in produziert Strom aus erneuerbaren Quellen und verkauft ihn direkt oder über eine*n Stromanbieter*in an seine Mieter*innen. Künftig können sich mehrere Parteien oder sogar ein ganzes Quartier eine Erneuerbaren-Energien-Anlage unbürokratisch teilen. So können auch Mieter*innen endlich von der Energiewende profitieren. Für die/den Vermieter*in haben wir Erleichterungen bei der Befreiung von der Gewerbesteuer verankert. Damit machen wir das Modell unbürokratischer und attraktiver.
· Es wird ein verbindlicher Koordinierungsmechanismus zwischen Bund und Ländern eingerichtet. Jedes Jahr berichten die Länder ihren Stand beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Das schafft Transparenz. So ist für jeden ersichtlich, ob wir auf dem Weg sind, unsere Ausbauziele zu erreichen.
· Wasserstoff, der aus erneuerbaren Energien hergestellt wird, wird von der EEG-Umlage befreit. Das ist ein wichtiger Schritt für den Markthochlauf von grünem Wasserstoff.
Aber klar ist auch: Die SPD will noch mehr erreichen. Deshalb haben wir uns neben dem Gesetzentwurf auf einen Entschließungsantrag geeinigt, in dem wir weitere Maßnahmen vereinbart haben, die im ersten Quartal 2021 umgesetzt werden.
Auch die Klimabeschlüsse des Europäischen Rates vom 11. Dezember 2020 machen es erforderlich, den Ausbau der erneuerbaren Energien noch deutlicher als bisher vorgesehen zu forcieren. Dazu gehören insbesondere: die Anhebung der Ausbauziele für die Windenergie an Land sowie die Photovoltaik gegenüber der jetzigen EEG-Planung.
Damit der Ausbau auch wirklich erfolgreich sein kann, wollen wir das Planungs- und Genehmigungsrecht – insbesondere mit Blick auf das Repowering – weiter reformieren. Zudem ist klar, dass das gesamte Finanzierungs- und Fördersystem grundsätzlich reformiert werden muss. Das geht nicht über Nacht und nur mit sorgfältiger Beratung. Wir sind bereit, die Weichen neu zu stellen und mit Nachdruck dafür zu sorgen, dass die Punkte aus dem Entschließungsantrag in den kommenden Wochen in Gesetze gegossen werden.
Sehr hoffe ich, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte! Wenn Sie weitere Anmerkungen oder Fragen haben, haben Sie bitte keine Scheu, mir diese gern unter daniela.deridder@bundestag.de zukommen zulassen.
Mit den besten Grüßen und Wünschen
Ihre
Dr. Daniela De Ridder, MdB