Frage an Daniela De Ridder von Michael J. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau De Ridder
• Trotz der Einführung des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ab 01.01.2020 werden von der Politik noch immer die Interessen von ca.9 Mio. Altersvorsorgenden Menschen ignoriert .
• Nach wie vor muss ein nicht unerheblicher Teil der selbst angesparten Auszahlungssumme einer Direktversicherung oder Betriebsrente an die Gesetzliche Krankenversicherung abgeführt werden.
• Auch ich gehöre zu den Betroffenen.
• Das ab dem 01.01.2020 gültige Betriebsrentenfreibetragsgesetz gewährt den Direktversicherten einen Freibetrag in Höhe von monatlich 159 € für 120 Monate und den Betriebsrentnern für ca. 250 Monate. Ich habe an Sie als gewählten Volksvertreter im Deutschen Bundestag folgende Fragen:
1.Frage
Warum werden nur gesetzlich und freiwillig Krankenversicherte zur Zahlung der doppelten Sozialversicherungsbeiträge aus der arbeitnehmerfinanzierten Altersvorsorge verpflichtet? (Beamte und privat Versicherte sind ausgenommen).
2. Frage
Warum wurden trotz vorhandener Mittel und Parteibeschlüsse die nachweislichen Fehler des GMG-Gesetzes für vor 2004 abgeschlossene Verträge nicht korrigiert?
Wie wollen Sie die Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung in der Altersvorsorge nachhaltig beseitigen?
3. Frage
Wie stellen Sie sich eine Entschädigung der zu viel gezahlten Sozialversicherungs-beiträge vor?
4. Frage
• Welche Gesetzesinitiative planen Sie um die zukünftige Altersvorsorge der Arbeitnehmer sicherzustellen? (Orientierungs-Beispiel Nettolohn-Ersatzquote aus anderen Europäischen Ländern)
5. Frage
• Welche zusätzliche Altersvorsorge empfehlen Sie Ihren Kindern/Enkeln guten Gewissens?
6. Frage
Ist die Einführung des GMG Gesetzes 2004 auch für Altverträge nicht eine schreiende Ungerechtigkeit? Wo bleibt der Bestandsschutz? Worauf soll man noch vertrauen?
Ich bitte um eine Nachricht und Ihre Stellungnahme zu der Thematik!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Jansen, 49744 Geeste
Sehr geehrter Herr Jansen,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und das mir damit entgegengebrachte Vertrauen. Gerne möchte ich auf Ihr Anliegen eingehen.
Mit der Entscheidung über die Einführung einer Grundrente konnte endlich eine Regelung für die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten beschlossen werden.
Aktuell gilt ab einer Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro der volle Krankenkassenbeitrag, d.h. der Anteil der ArbeitnehmerInnen und der ArbeitgeberInnen. Unterhalb dieser Grenze fallen keine Beiträge an, liegt die Betriebsrente jedoch nur einen Euro darüber, muss auf die gesamte Summe der Beitrag gezahlt werden. Das verringert die Attraktivität von Betriebsrenten.
Daher wird die geltende Freigrenze in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt, ab 2020 zunächst in Höhe von 159,25 Euro. Dies bedeutet, dass dieser Freibetrag für alle Betriebsrenten frei von Krankenversicherungsbeiträgen bleibt. Wer eine Betriebsrente erhält, wird im Jahr 2020 um rund 300 Euro entlastet.
Mindestens 60 Prozent der BetriebsrentnerInnen zahlen dann de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent der BetriebsrentnerInnen werden spürbar entlastet. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Einmalzahlungen aus Direktversicherungen. Hier werden die Krankenkassenbeiträge, die ja auch zehn Jahre berechnet werden, durch den Freibetrag künftig um rund 3.000 Euro gesenkt. Die Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich werden vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert.
Für den Pflegeversicherungsbeitrag gilt nach wie vor die Freigrenze. Hier ändert sich nichts am Beitrag.
Es ist richtig, dass es keine rückwirkende Lösung für bereits gezahlte Beiträge geben wird. Das ist angesichts des erforderlichen Finanzvolumens nicht möglich und stand auch nicht zur Diskussion. Dafür soll der Freibetrag ab 01. Januar 2020 auch für diejenigen gelten, die bereits in der Auszahlungsphase sind. Mir ist klar, dass das viele BetriebsrentnerInnen nicht zufriedenstellen wird. Es ist aber dennoch ein deutliches Signal für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.
Außerdem fragten Sie, weshalb Beamte und Privatversicherte ausgenommen sind. Zunächst erhalten Beamte eine Pension und die unterliegen der vollen Beitragspflicht. Hierzu folgender Hinweis: Der auf den Weg gebrachte Freibetrag gilt jedoch nicht für die Pensionen (§ 229 Abs 1 Nr. 1 SGB V).
Deshalb werden wir auch den BAV-Förderbetrag für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung bei GeringverdienerInnen (2.200 brutto / Monat) von maximal 144 Euro auf 288 Euro anheben. Gibt der oder die ArbeitgeberIn etwas zur Betriebsrente seiner Beschäftigten dazu, so bekommt er zukünftig mehr vom Staat erstattet als bisher. Betriebliche Altersversorgung lohnt sich nämlich vor allem dann, wenn sich die ArbeitgeberInnen beteiligen. Das wollen wir damit ebenfalls erreichen.
Zudem fragten Sie mich, ob ich eine Altersvorsorge empfehlen kann. Dazu möchte ich empfehlen, dass Sie Sich an Einrichtungen der Rentenkasse, so zum Beispiel der AWO, des KAB oder auch des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes wenden, die Sie kompetent beraten können. Ob das eine oder ein VersicherungsvertreterIn oder ihre Hausbank ist, können Sie frei entscheiden. Es muss für Sie eine individuelle Lösung geben, die direkt auf Sie zugeschnitten ist.
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich auch direkt an mich unter daniela.deridder@bundestag.de wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dr. Daniela De Ridder, MdB