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Daniela De Ridder
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Frage von Heinz E. •

Frage an Daniela De Ridder von Heinz E. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau DE Ridder,

meine Frage gilt dem offensichtlich immer schlimmer werdenden Inkasso Unwesen.
Ein meinem Sohn übermitteltes Mahnschreiben eines Inkasso Büros mit Betrag von 239,57 € enthielt Mahnkosten von 3,60 €, Ratenplankosten von 45 € (nicht in Anspruch genommen), Zinsen von 0,78 € und Inkassovergütung von 70,20 €.
Wie kann es sein, das bei einer Forderung von ursprünglich 119,99 € allein 70,20 € in Anspruch genommen werden dürfen ?
Meinen Sie noch auch, das diesem Treiben Einhalt geboten werden muss ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Eilers,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und das mir damit entgegengebrachte Vertrauen. Gerne gehe ich auf Ihr Anliegen zu den Inkassounternehmen ein:

Die von Ihnen angesprochenen und von einigen Unternehmen beauftragten Inkassounternehmen unterliegen in Deutschland den Regularien des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Seriöse Inkassounternehmen sind bei den entsprechenden Behörden nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registriert, zudem sind sie Mitglied in einem Branchenverband, reagieren sachlich und inhaltsbezogen auf Einwände und sollten bei einer Internetrecherche durch wenige inhaltsbezogene Beschwerden auffallen.

Dennoch gibt es auch schwarze Schafe unter den Unternehmen und auf viele treffen die oben aufgeführten Bedingungen nicht zu. Ihren Fall bzw. den Ihres Sohnes kann ich leider nicht genau beurteilen. Allerdings möchte ich Ihnen dringend empfehlen, den Mahnbescheid erst einmal schriftlich zurückzuwiesen, damit Sie bzw. Ihr Sohn Zeit gewinnen, um zu prüfen, ob der Mahnbescheid seine Berechtigung hat. Ggf. können Sie und Ihr Sohn jederzeit einen Rechtsbeistand Ihrer Wahl in Anspruch nehmen oder Hilfe bei der Verbraucherschutzzentrale erfragen.

Zudem erfolgt die Abtretung von Forderungen meist durch Versandhäuser oder durch den Online-Handel, was vermutlich auch bei Ihrem Sohn der Fall gewesen sein wird. Daher empfehle ich stets dringend – und das nicht nur, aber gerade auch jetzt in der Zeit der Corona-Pandemie - möglichst lokal und stationär einzukaufen und unsere Händler*innen vor Ort zu unterstützen. Warum? Nicht nur, weil die stationären Händler*innen einen erstklassigen persönlichen Service anbieten, häufig sogar mit einer herausragenden Beratung rund um Produkte und finanzielle Dienstleistungen beim Kauf. Und sollte ein Produkt nicht vor Ort erhältlich sein, ist auch dort meistens der Kauf nach einer kurzen Lieferfrist möglich. Sollte der lokale Handel dann tatsächlich mal ein Produkt nicht beschaffen können, besteht ja dann immer noch die Möglichkeit, es im Internet zu bestellen. Bitte richten Sie dies auch Ihrem Sohn aus, derart hohe Manngebühren wären vermutlich vermeidbar gewesen, dennoch möge er dies bitte prüfen lassen.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen wünschen, haben Sie bitte keine Scheu, sich jederzeit wieder an mich oder mein Team zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Dr. Daniela De Ridder, MdB

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