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Daniela De Ridder
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Frage von Richard R. •

Frage an Daniela De Ridder von Richard R. bezüglich Recht

Bundesregierung überlegt, deutsche IS-Anhänger zurückzuholen ! (... die WELT vom 28.11.18)

Sehr geehrte Frau De Ridder,

die Bundesregierung prüft derzeit gefangene IS-Kämpfer aus Kurdischer Gefangenschaft zurückzuholen !
Wie ist das möglich ?
Diese Leute haben sich bewusst für ein anderes Leben und für den heiligen Krieg gegen die Ungläubigen entschieden, gegen jedwede demokratische Prinzipien.
Sollte dies umgesetzt werden, holen wir uns Terroristen ins Land die nach kurzer Haft lebenslang alimentiert werden müssen.
Welcher tiefe Sinn steckt hinter dieser "Überlegung" ? Wer sich dieser Tage die Sicherung unserer Weihnachtsmärkte anschaut muss sich bei solchen Meldungen an den Kopf fassen.
Wer sich dieser ausländischen Streitmacht anschließt verliert die deutsche Staatsbürgerschaft !
Wie will die Bundesregierung dies dem deutschen Steuerzahler beibringen, der wieder zur Kasse gebeten wird,
Dafür fehlt jegliches Verständnis.
Sollte dies so geschehen, braucht sich die Regierung nicht wundern wenn die Wähler die AfD wählen!

Mit freundlichen Grüßen
R. R.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rath,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und das mir damit entgegengebrachte Vertrauen. Gerne möchte ich auf Ihre Fragen eingehen.

In dem von Ihnen angehängten Artikel in der Zeitung Die Welt konnte ein Journalist ohne vorherige Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt einen IS-Kämpfer zurück nach Deutschland begleiten. Ebenso hat der US-amerikanische Präsident Donald Trump Großbritannien, Frankreich und Deutschland aufgefordert, IS-Angehörige aus ihren jeweiligen Ländern zurückzuholen und vor Gericht zu stellen.

Dies ist allerdings nur mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Zwar haben alle deutschen Staatsangehörigen das Recht auf Wiedereinreise, allerdings kann dies aufgrund der geschlossenen konsularischen Einrichtung in Damaskus nicht überprüft werden. Zudem sind Informationen und ein Ermittlungsverfahren notwendig, um überhaupt eine Anklage oder Verurteilung erreichen zu können.

Bisher hat die Bundesrepublik vor allem weibliche IS-Kämpferinnen, also Frauen und junge Mädchen, aus humanitären Gründen zurückgeholt und aus Gründen für eine mögliche Strafverfolgung. Weitere Maßnahmen zur Rücknahme von IS-KämpferInnen müssen gesamteuropäisch beraten und besprochen werden. Über weitere Rückholungen über humanitäre Gründe hinaus ist mir nichts bekannt.

Für inhaftierte deutsche Staatsangehörige im Irak besteht eine konsularische Betreuung. Die konsularische Betreuung von deutschen Inhaftierten im Ausland richtet sich nach §7 Konsulargesetz. Dies gilt unabhängig vom Inhaftierungsgrund. Die konsularische Betreuung umfasst grundsätzlich neben regelmäßigen Konsularbesuchen und der Vermittlung von Rechtsschutz - soweit erforderlich und gewünscht - auch den Kontakt mit den Angehörigen, dem Rechtsbeistand und den Behörden des Gastlandes. Die Auslandsvertretungen beobachten ebenfalls, ob die ausländischen Behörden und Gerichte in Strafverfahren gegen Deutsche rechtsstaatlichen Grundsätzen in angemessener Weise Rechnung tragen und nehmen etwaige Missstände mit den örtlichen Behörden auf.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dr.

Daniela De Ridder, MdB

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