Der Bundesrat hat am 20.10.2023 über den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts Stellung genommen und abgestimmt
Sehr geehrte Frau Behrens,
vielen Dank für Ihr Engagement sowie Ihre Bemühungen, die wir sehr schätzen.
Der Bundesrat hat am 20.10.2023 über den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts Stellung genommen und abgestimmt. Folgenden Ziffern (1., 2., 3., 6.a, 6.b, 7., 9., 10. und 24.) wurden leider mit Minderheit abgestimmt. Das sind die allerwichtigsten Ziffern für die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Was bedeutet jetzt diese Abstimmung bezogen auf den Entwurf? Was für Folgen hat es auf den weiteren Verlauf?
Der 133. Sitzungsverlauf des Bundestages von 08. bis 10.2023 wurde veröffentlicht. Unter den geplanten Themen wurde das Thema „Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ nicht mit eingeplant. Wie ist das zu verstehen und wie sehen Sie das eigentlich?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen
O. N.
Sehr geehrte Dame.
Sehr geehrter Herr.
Vielen Dank für Ihre Frage.
Ich kann Ihnen nicht sagen, wann das Gesetz nun endgültig im Bundestag beraten wird. Das entscheidet das Parlament.
Der Bundesrat - als Vertretungsorgan der Länder - hat bereits endgültig beraten und eine Beschlussfassung mit Änderungsanregungen empfohlen. Ob die Empfehlungen des Bundesrats aufgenommen werden, entscheidet auch der Bundestag. Die aktuelle Entscheidungsvorlage zum Gesetz finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009044.pdf
Dort können Sie erkennen, dass leider viele Hinweise der Länder nicht berücksichtigt worden sind.
Ich hoffe, dass das Gesetz in nächster Zeit beschlossen wird. Die aktuelle Tagesordnung des Bundestags finden Sie hier: https://www.bundestag.de/tagesordnung
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Behrens