Daniela Asmussen
DIE LINKE
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Frage von Mona R. •

Frage an Daniela Asmussen von Mona R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Asmussen,

lt. Gesetz müssen die Krankenkassen für eine Hilfe im Haushalt 5,30€ max. 33,--€ am Tage, bezahlen, wenn die Person, die sonst den Haushalt führt, im Krankenhaus oder zur Kur ist. Es gibt die Hilfe in der Regel nur, wenn ein Kind unter zwölf Jahren zu versorgen ist und keine im Haushalt lebenden Angehörigen die Aufgaben übernehmen kann.

Für diese geringe Summe ist es jedoch kaum möglich, eine qualifizierte Hilfe zu bekommen.

Für welchen Stundenlohn/Tageshöchstsumme steht die LINKE, bzw. werden sie sich als Abgeordnete einsetzen.

Mit freundlichem Gruß

Mona Ramieres

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Ramieres,

auch ich kenne niemanden, der gewillt ist, sich für 5,30€/h um die Wäsche, das Kochen, Putzen, Aufräumen und die Kinder zu kümmern!

Nun hat der Gesetzgeber zwar festgelegt, DAS eine Haushaltshilfe von den Kassen bezahlt werden muss, über Umfang und Vergütung schweigt er sich aber aus. Dieses zu Regeln bleibt den Kassen überlassen - was dazu führt, dass wir hier sehr große Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkasse und den jeweiligen Region haben, in der die Betroffenen leben.

Ein erster Schritt, dieses Ungleichgewicht zu verändern, wäre die Einführung eines von den Linken geforderten gesetzlichen Mindestlohns von 10€/h, der dann auch für die Krankenkassen bindend wäre!

Darüber hinaus werde ich mich aber auch für eine Abschaffung der Zuzahlungspflicht einsetzen!
Die Betroffenen, die gezwungen sind diese Hilfen aus gesundheitlichen Gründen in Anspruch zu nehmen, müssen entlastet werden.
Derzeit verlangen die Krankenkassen für die Haushaltshilfen eine Zuzahlung von min. 5€ bis max. 10€/Tag.
Berücksichtigt man, dass auch für den Krankenhausaufenthalt oder die Kur noch Zuzahlungen verlangt werden, kommt so schnell eine Summe zusammen, die große Löcher in die Haushaltskassen reißen und die sich Familien, die finanziell nicht ganz so gut dastehen, oftmals nicht leisten können.
Auch hier muss der Gesetzgeber noch seine Hausaufgaben machen!

Ich hoffe sehr, Frau Ramieres, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Sollten Sie noch Nachfragen haben, können Sie mich gerne auch persönlich kontaktieren unter dani.asmussen@gmx.de .

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Asmussen