Frage an Daniel Volk von Rene L. bezüglich Finanzen
Herr Abgeordneter
wie stehen Sie zu Frage, die Parteienfinanzierung und die Finanzierung der Stiftungen und Jugendorganisation als staatliche Subventionierung privatrechtlichen Handelns abzuschaffen.
Das Grundgesetz überträgt den politischen Parteien in Art. 21 GG die Aufgabe, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Um diese Aufgabe effektiv wahrnehmen zu können, brauchen Parteien eine gesicherte Finanzierung. Aufgrund dieser herausgehobenen Stellung und besonderen Verpflichtung von Parteien hat das Bundesverfassungsgericht die staatliche Teilfinanzierung nicht beanstandet. Dies ist zu betonen: es ist nur eine Teilfinanzierung zulässig. Auch sind alle Parteien aufgrund der Chancengleichheit, die ihnen verfassungsrechtlich zusteht, gleich zu behandeln. Im Endeffekt bestimmen die Wählerinnen und Wähler und damit die Verankerung der Parteien in der Gesellschaft, wie hoch die jeweilige staatliche Teilfinanzierung ist, denn diese ist nach § 18 PartG abhängig vom jeweiligen Erfolg bei den verschiedenen Wahlen.
Selbiger gilt auch für politische Stiftungen und politische Jugendorganisationen, denn auch sie wirken an der Verankerung der Demokratie mit. Vor diesem Hintergrund ist für jeden Demokraten unerträglich, dass auch Parteien, wie etwa die NPD, von der staatlichen Teilfinanzierung profitieren. Daher sollte der nun vorgebrachte Vorschlag, Parteien, die Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen, davon auszuschließen, sehr genau geprüft werden. Aus jetziger Sicht ist es jedoch unklar, ob eine derartige Einschränkung nicht doch gegen das Prinzip der Chancengleichheit verstößt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Daniel Volk