Frage an Daniel Volk von Frank N. bezüglich Senioren
Werter Herr Dr. Daniel Volk!
Ich habe Ihnen am 23.06.2010 einige Fragen zum Sparpaket und zur Konsultierung des Staatshaushaltes gestellt, welche bis heute nicht beantwortet sind.
Ich bin 62 jahre und habe gestern einen zwischenbescheid zur Höhe der Altersrente bekommen.
Dieser zwischenbescheid enthält die rentenhöhe wenn ich jetzt in Rente gehe würde (Rente wegen Erwerbsminderung9 Und Die höhe der künftigen Altersrente, wenn die Beiträge weiter gezahlt werden, das ist aber bei Ihren unsozialen Sparmassnahmen nun nicht mehr erreichbar.
Nun die Fakten:
1. Rente bei Erwerbsminderung 714,81 Euro
2. Altersrente mit 65 Jahren und zwei Monaten 724,69 Euro.
Ihr unsozialens Sparpaket bringt mir eine Rentenkürzung von ca. 10 Euro pro Monat. das ist eine Rentenkürzung von ca. 2%.
Finden Sie das Sozial? Werden die Pensionen auch um ca. 2% gekürzt?
Bitee geben Sie nicht die Anwort, die Pensionen können nicht gekürzt werden, weil es so gesetzlich fest geschrieben ist. Es war auch gesetzlich fest geschrieben das die Rentenbeiträge bei ALG2 gezahlt werden!!!!!!!
Viele Grüße
Frank Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben und die darin enthaltene Kritik am Sparpaket der Bundesregierung. Gerne möchte ich Ihnen erläutern, warum wir die beschlossene Aufteilung der Sparanstrengungen für fair und richtig halten.
Für die FDP sind solide Staatsfinanzen eine unverzichtbare Grundlage für soziale Stabilität, für neue Arbeitsplätze und für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. Deshalb sind wir fest entschlossen, den jahrzehntelangen Marsch in die Staatsverschuldung zu stoppen. Seit 1999 sind unter Verantwortung von SPD-Finanzministern über 300 Mrd. Euro an zusätzlichen Schulden alleine des Bundes hinzugekommen. Die FDP-Bundestagsfraktion wird nicht zulassen, dass die Gestaltungsfreiheit kommender Generationen durch eine ausufernde Staatsverschuldung verloren geht.
Wir werden allein im Jahre 2011 einsparen:
* 5,3 Mrd. Euro bei Unternehmen und steuerlichen Subventionen,
* 5 Mrd. Euro durch Optimierung im Sozialbereich und
* 2,3 Mrd. Euro bei den direkten staatlichen Ausgaben
Die ermäßigten Mehrwertsteuersätze sind immer wieder Gegenstand der Diskussion. Natürlich gibt es Forderungen, den Satz z.B. für Medikamente, Windeln, die Leistungen von Freizeitparks oder bestimmte Dienstleistungen wie die der Friseure herabzusetzen. Gleichzeitig herrscht Unverständnis darüber, dass z.B. der Kauf von Hundefutter oder Rennpferden dem ermäßigten Satz unterliegt. Rechtlich begründet wird die Steuervergünstigung damit, dass die betroffenen Güter lebensnotwendig sind und jeder sie erwerben muss.
Ich bin wie Sie der Auffassung, dass wir dringend überprüfen müssen, welche Produkte und Dienstleistungen dem ermäßigten Satz unterliegen und mit dem Normalsatz besteuert werden können und umgekehrt. Hier gibt es offensichtlich viele Ungereimtheiten. Allerdings ist die Umsatzsteuer innerhalb der EU vereinheitlicht. Wir können also nicht frei entscheiden, welche Gegenstände wir ermäßigt besteuern wollen oder nicht. Änderungen müssen mit EG-Recht abgeglichen werden. Des weiteren möchte die der Umsatzsteuerkommission, die in den nächsten Woche ihre Arbeit aufnehmen wird, nicht vorgreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Daniel Volk, MdB