Frage an Daniel Volk von Fritz H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Volk,
am Freitag, den 23.10.09, wurden bei der deutschen Vergabestelle für Domains - der DENIC - relativ kurzfristig ein- und zweistellige Domainnamen freigegeben.
An der Vergabe dieser Domains konnten ausschließlich die sog. Registrare teilnehmen. Die Vergabe selbst wurde über das Verfahren "first come - first serve" abgewickelt. Ferner war es für jeden Registrar zulässig ausschließlich vier Registrierungen pro Minute an die Vergabestelle zu übermitteln.
Viele Registrare scheinen jedoch nicht daran interessiert gewesen zu sein Ihren Kunden die Möglichkeit zu bieten überhaupt eine Domain vorzubestellen sondern viel lieber die Domains im eigenen Namen zu registrieren um später die Domains gewinnbringend zu verkaufen.
Hierbei bildeten sich offensichtliche sog. Pools an Registrare um möglichst viele Domains abzugreifen.
Mich würde interessieren wie Sie das ganze beurteilen und ob Sie hier nicht auch einen Handlungsbedarf von Seiten der Politik sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Hagenbuchner
Sehr geehrter Herr Hagenbuchner,
zunächst einmal möchte ich mich für Ihr Schreiben zur Vergabe der neuen Domain-Namen durch die DENIC bedanken. Ich hoffe Sie haben angesichts der außerordentlichen Ereignisse der vergangenen Monate Verständnis dafür, dass ich Ihnen erst mit einiger Zeitverzögerung antworte.
Die DENIC ist eine eingetragene Genossenschaft und steht somit nicht unmittelbar im Einflussbereich der öffentlichen Hand. Ich habe mich aufgrund Ihres Schreibens über das verwendete Vergabeverfahren informiert und sehe natürlich ebenfalls, dass die stattgefunden Bildung von Kauf-Pools im Gegensatz zum Selbstverständnis der DENIC als neutraler Not-for-Profit-Dienstleister steht.
Jedoch basiert unsere Grundordnung auf der durch Art. 14 GG geschützten Privatautonomie und dem freien Wettbewerb. Für die FDP ist das Internet selbstverständlich kein rechtsfreier Raum, aber eben auch kein grundrechtsfreier Raum. Ich habe meine Zweifel, ob hier bereits das Maß verfassungsrechtlich geschützter Privatautonomie überschritten ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Daniel Volk