Frage an Daniel Volk von Walter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geerter Herr Dr. Daniel Volk
Nachdem ich nach langem Überlegen und abwägen die Entscheidung getroffen habe, dass die Entmündigung eines Familienangehörigen die letzte Möglichkeit ist, seine wenigen Jahre die er noch zu leben hat, in Würde zu verbringen muss ich mit Entsetzen feststellen dass eine riesige Gesetzeslücke klafft.
Obwohl ich als Antragssteller und nächster Verwandter diese Maßnahme eingeleitet habe, habe ich nur per Zufall von einer Entmündigung durch das Vormundschaftsgericht erfahren. Auf nachfrage wurde mir lediglich gesagt das es nicht üblich wäre die Angehörigen zu benachrichtigen.
Ebenso war es reiner Zufall dass ich mittlerweile erfahren habe wer als Vormund eingesetzt wurde.
Welch Möglichkeit bleibt mir in Erfahrung zu bringen welch ein Beschluss wann und mit welchen Inhalt ergangen ist?
Kann ich gegen einen Beschluss rechtlich vorgehen den ich nicht kenne?
Wer gibt Auskunft welche Absprachen mit dem Vormund getroffen wurde?
Mit freundlichen Grüssen
W.Herrmann
Sehr geehrter Herr Herrmann,
vielen Dank für Ihre Mail. Was Ihre Frage angeht: Die von Ihnen angesprochenen Angelegenheiten sind gesetzlich im FGG geregelt. Im § 68a FGG heißt es in Bezug auf die Bestellung eines Betreuers u.a.: "In der Regel ist auch dem Ehegatten des Betroffenen, seinem Lebenspartner, seinen Eltern, Pflegeeltern und Kindern Gelegenheit zur Äußerung zu geben, es sei denn, der Betroffene widerspricht mit erheblichen Gründen." Sollten Sie zu dem angesprochenen Personenkreis gehören und nicht angehört worden sein, bestünde für Sie die Möglichkeit, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Daniel Volk, MdB