Sehr geehrter Herr Seiffert, im Koalitionsvertrag wurde die pauschale Beihilfe für Beamte vereinbart. Ab wann können wir Beamten mit der Umsetzung rechnen?
Quelle: Nr. 24 des Koalitionsvertrages zwischen Linke und SPD
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit unserer Fraktion.
In Ziffer 24 des Koalitionsvertrages zwischen SPD und DIE LINKE ist vereinbart worden, dass "Beamtinnen und Beamte [...] künftig bei ihrer Krankenversicherung zwischen der individuellen Beihilfe und der pauschalen Beteiligung des Arbeitsgebers an den Beiträgen zu ihrer Krankenvollversicherung wählen dürfen."
Wir als Linksfraktion hatten uns bereits in der vorigen Wahlperiode intensiv dafür eingesetzt (s.a. Drs. 7/1126 und Drs. 7/1999) und für die Berücksichtigung im Koalitionsvertrag gekämpft.
Da die Regelung einer gründlichen Vorbereitung bedarf und keine geringen finanziellen Auswirkungen hat, konnte sie noch keine Berücksichtigung im aktuellen Doppelhaushalt (2022/23) finden.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Wahlrecht mit dem nächsten Doppelhaushalt (2024/25) umgesetzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Seiffert
MdL, Fraktion DIE LINKE. im Landtag M-V