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Daniel Seiffert
DIE LINKE
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Frage von Reinhard G. •

Laut der Ostseezeitung will die Nato ein neues Hauptquartier in Rostock eröffnen. Verstößt das nicht gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag?

„Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.“ (Artikel 5, Absatz 3 des 1990 unterzeichneten Vertrages.)

• Kernwaffen und ausländische Truppen dürfen auf ostdeutschem Gebiet nicht stationiert oder dorthin verlegt werden; damit ist Ostdeutschland eine atomwaffenfreie Zone. In einem weiteren pactum de contrahendo verpflichtet sich Deutschland, Verträge mit den Mächten zu schließen, die Truppen in Deutschland stationiert haben.[61]

(https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag)

Wie denken Sie darüber? Was könnten hier Bundesländer oder Parlamente tun, wenn sie das verhindern wollen?

Wie und von wem wird die Einhaltung des 2+4-Vertrages vor Ort kontrolliert?

Wie denken Sie weiterhin über die geplante Stationierungen von Mittelstreckenraketen in Deutschland?

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Antwort von
DIE LINKE

Zum 2+4 Vertrag

Wir als Linksfraktion im Landtag M-V betonen vor allem die im Vertrag festgeschriebene Friedensverpflichtung der BRD. Dieser wird aus unserer Sicht derzeit nicht in ausreichendem Maße durch die Bundesregierung nachgekommen. Weiter sehen wir ein großes Ungleichgewicht zwischen Vertragstext und seiner konkreten Umsetzung in Fragen der Abrüstung. 

Auf Länderebene ergibt sich für das konkrete Handeln in Erfüllung des 2+4 Vertrages leider ein Bild der eingeschränkten Souveränität. Die außenpolitischen und verteidigungspolitischen Kompetenzen liegen beim Bund. Die der Länder beschränken sich eher auf wirtschaftliche Zusammenarbeit und symbolpolitische Vereinigungen/Verträge/Kooperationen zur Völkerverständigung, insbesondere in ihren Grenzregionen. 

Hinsichtlich des Marinekommandos nehmen wir zwei konträre Einschätzungen zur Kenntnis. Nach derzeitiger Argumentation der Bundesregierung handelt es sich bei dem Marinekommando in Rostock nicht um ein „neues“ NATO-Hauptquartier unter der Führung der NATO, sondern um das Marinekommando der deutschen Marine, dem nun eine neue Kommandostruktur hinzugefügt wurde – also bleibt es weiterhin ein nationales Hauptquartier. Neben Deutschland sind allerdings weitere Länder des Nordatlantikpaktes daran beteiligt: Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Polen und Schweden. Dies jedoch nicht in Form von Truppen, sondern gesondert abkommandierte Soldatinnen und Soldaten der jeweiligen Armeen.

Andere vertreten die Meinung, dass das Marinekommando in Rostock einer NATO-Stationierung entspreche und somit einen Verstoß des 2+4 Vertrages darstelle. Als Landtagsfraktion verfügen wir nicht über die Fachkompetenz zur Auslegung des Völkerrechtes in eben dieser Frage. Diesbezüglich suchen wir gegenwärtig Kontakt zu Expertinnen und Experten, die uns zur Erlangung einer fundierten Einschätzung mit ihrer Kompetenz zur Seite stehen.

Für uns ist entscheidend, dass das Grundgesetz eine aktive Friedenpflicht gebietet. Dieser fühlen wir uns verpflichtet. Auch das ist ein Grund, warum wir die vorgesehene Stationierung von Atomwaffen auf dem Gebiet der Bundesrepublik entschieden ablehnen. Die hiermit von den USA und der Bundesregierung beabsichtigte Strategie der Abschreckung hat im historischen Vergleich noch nie zur Friedenssicherung, sondern im Gegenteil zu Eskalation und Kriegsgefahren geführt. 

Es bleibt unser friedenspolitischer Standpunkt, dass es gilt, eine Aufrüstung im Ostseeraum oder anderswo zu verhindern. Wir lehnen auch weiterhin den militärischen Ausbau Mecklenburg-Vorpommerns zum Aufmarschgebiet ab und setzen uns auf Landes-, Bundes- und internationaler Ebene für diplomatische und vor allem friedliche Lösungen von Konflikten ein.

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