Frage von Josef W. • 27.04.2022 Sind Sie bereit, im Falle Ihrer Wahl die Rechte von Arbeitnehmern, insbesondere auch schwerbehinderten Arbeitnehmern, (z.B. bei Kündigungen) massiv zu verbessern? Antwort von Daniel Scheen-Pauls CDU • 05.05.2022 schwerbehinderte Arbeitnehmer werden nach § 168 SGB IX besonders geschützt.Nordrhein-Westfalen Wahl 2022Arbeit und Beschäftigung Teilen