Sehr geehrter Herr Karrais, warum ist eine Teilnahme am JobBike_BW Programm nur für Beamte aber nicht für Tarifangestellte des Landes möglich?
Eine Frage an Sie als Vorsitzendes des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Eine JobBike-Förderung würde bei Tarifbeschäftigten mit einer Reduktion des Bruttogehalts einhergehen, da der entsprechende Eigenanteil vom Land einbehalten werden würde. Das wirkt sich jedoch nachteilig auf die Altersvorsorge aus, da das zugrundeliegende Brutto sinkt. Aus diesem Grund wehrt sich unter anderem die Gewerkschaft ver.di vehement gegen die Einführung der JobBike-Förderung. Meiner Meinung nach sollte das jeder Arbeitnehmer selbst entscheiden.
Bei den Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern besteht das Problem nicht, da das Land einfach die notwendige Gesetzesgrundlage ändern kann, ohne die Gewerkschaften zu fragen. Hier gibt es auch keine nachteiligen Auswirkungen auf die Altersversorgung, da die Pensionen sich an der Besoldungsgruppe orientieren und nicht am tatsächlich gezahlten Brutto. Kritik an dieser Ungleichbehandlung von TV-L-Beschäftigten gegenüber Beamten sollte also an ver.di gerichtet werden.
Das Land will, eine Einigung mit den Gewerkschaften vorausgesetzt, diese Förderung "mittelfristig" auch den TV-L-Beschäftigten zukommen lassen. Dafür bedarf es jedoch rechtlicher Änderungen, was den Abzug des Eigenanteils vom Bruttogehalt und dessen Auswirkung auf die Altersversorgung betrifft.
Mein Kollege Dr. Christian Jung hat sich dem gesamten Themenkomplex angenommen. Seinen Antrag (Drs. 17/475) mit den Antworten des zuständigen Verkehrsministeriums finden Sie unter folgendem Link: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/0000/17_0475_D.pdf
Freundliche Grüße nach Wellendingen
Daniel Karrais