Frage an Daniel Fahr von DieterDieter T. bezüglich Soziale Sicherung
Inwie weit hat sich die FDP beschäftigt und welche Ansicht vertritt die Partei bei dem Thema : Verminderung der Belastung von Versorgungsausgleich bei Beamten und Soldaten mit der Verpflichtung auch nach dem Tod des Berechtigten bzw. ehemaligen Ehepartners zu zahlen?
Kurzfassung: Als Soldat wurde ich nach 34 1/4 Jahre in den Ruhestand versetzt u. gehöre somit zu den Ruheständlern "Besondere Altersgrenze. Nach der Scheidung 5/2000 bin ich durch Beschluss des Familiengerichts Husum/S-H
habe ich einen Versorgungsausgleich (VersAusgl) zu zahlen, der heute 1.416,28 € (44 %) beträgt. Auch nach Ableben meiner ehemaligen Ehefrau (29.7.2006)wird der VersAusgl abgezogen. Ab den Tod bis heute wurde mir rund 155.000 € abgezogen.
Zunächst wurde monatlich der Betrag an die Deutschen Rentenversicherung und jetzt an BMVg überwiesen. Eine Ausnahme gab gem. §§ 37,38 VersAusglGesetz, hierin heißt es, wenn der berechtigte Ehegatte nicht länger als 36 Monate Leistungen erhalten hat, dann entfällt der VersAusgl.
Warum nur einige wenige Betroffene und der Rest geht leer aus. Warum wird der Artikel 3 Absatz1 des Grundgesetzes "Vor dem Gesetz sind alle gleich" missachtet.
Der Fall ist eigentlich umfangreicher, den ich Ihnen gerne zusenden oder übermitteln kann.