Frage an Daniel Born von Elmar K. bezüglich Finanzen
Hallo Herr Born,
da ich Sie bei der letzten Bundestagswahl gewählt habe, bitte ich Sie mir folgende Frage zu beantworten bzw. den Sachverhalt zu erklären.
ab dem 1.4.2018 beziehe ich Regelarbeitsrente. Da ich mich damit nicht auskannte habe ich mir erlaubt die Deutsche Rentenversicherung in Berlin anzurufen um mich über verschiedene Dinge zu erkundigen.
Das ich überhaupt eine Antwort bekommen habe ist ein großes Glück, da nach Auskunft der Dame doch nicht jeder anrufen kann und Fragen zu stellen. Ok habe ich akzeptiert. Doch gefragt habe ich trotzdem.
Unter anderem gefragt warum bis zum 24.4.2018 noch keinen Rentenbescheid gekommen ist, obwohl der Rentenantrag am 9.2.2018 frühzeitig gestellt worden ist. In der Zwischenzeit liegt der Rentenbescheid vor, der bei mir folgende Frage impliziert hat. Aus dem Rentenbescheid ergibt sich, dass die Rente nicht ab 1.4.2018 im Voraus sondern am 30.4.2018 im Nachgang eines Monats bezahlt wird. Das bedeutet im Umkehrschluß, dass der Stadt mit dem Geld der Rentner immer einen Monat arbeitet und dann erst ausbezahlt. Bei meinem Gehalt konnte ich das verstehen, dass man nichts im Voraus bekommt, aber bei der Rente nicht. Denn dieses Geld wurde im Nachhinein bezahlt und sollte doch eigentlich jetzt im Voraus bezahlt werden.
Lieber Herr E. K.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Die Rentenauszahlung zum Monatsende ist seit April 2004 die Regel für Neurentner*innen. Zum 1.4.2004 trat das dritte SGB VI-Änderungsgesetz in Kraft. Zuvor und für Rentner*innen, die vor dem 1.4.2004 in Rente gegangen sind, wurden und werden die Renten zu Monatsbeginn ausgezahlt.
Diese Änderung wurde aufgrund der damals schwachen Konjunktur vorgenommen. Die Rentenversicherung benötigte aufgrund dieser ein Darlehen, um die laufenden Renten weiterhin auszahlen zu können. Durch diese Regelung konnte zudem ein Beitragssatzanstieg verhindert werden. In der Regel erhalten Neurentner*innen ihr letztes Arbeitsentgelt zum Monatsende des letzten Monats der Erwerbstätigkeit und die erste Rentenzahlung etwa einen Monat später, sodass der Übergang aus finanzieller Sicht in den meisten Fällen problemlos sein sollte.
Die Rentenauszahlung folgt damit dem Verfahren der Auszahlungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung, die ebenfalls zum Monatsende erfolgen.
Lieber Herr E. K.,
ich hoffe, meine Antwort konnte Ihre Frage beantworten. Wenn sich aus dem Verfahren Probleme für Sie ergeben haben oder Sie noch weitere Fragen haben, melden Sie sich bitte. Gerne auch in meinem Hockenheimer Wahlkreisbüro in der Schwetzinger Straße 10 zu den Öffnungszeiten (montags und freitags 14 – 18 Uhr, dienstags bis donnerstags 9- 12 Uhr), unter 06205/38324 oder unter buero@daniel-born.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Daniel Born