Welche Informationen und Sicherheitshinweise über die bedingte Zulassung liegen Ihnen zu den vier angewandten Covid-19-Impfstoffen vor?
Sehr geehrter Herr B.,
Die "Impfstoffe" die derzeit in Europa sowie auch in Deutschland verabreicht werden, haben ja bekanntlich nur eine bedingte Zulassung. Diese bedingte Zulassung basiert auf der EU-Verordnung 507 von 2006, welche für jedes einzelne EU-Land bindend und rechtmäßig anzuwenden ist.
Nach den aktuellen Anhängen bzw. Anlagen zu den EU-Beschlüssen der vier angewendeten Impfstoffe mit bedingter Zulassung, aktuell von Januar und Februar 2022, unterliegen die besagten vier Vakzine einer "Verschreibungspflicht" durch einen Arzt.
(https://ec.europa.eu/)
Liegen Ihnen als Vertreter der europäischen Bürgerschaft, die Anhänge/Anlagen der EU-Beschlüsse zu den vier Impfstoffen, bzw. die jeweiligen relevanten Daten vor, um adäquate Entscheidungen im Sinne der Menschen treffen zu können?
Über Ihre Antwort freue ich mich. Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen.
Lieber Herr F.,
Die Zulassung von Medikamenten machen wir nicht im Parlament, sondern die zuständigen Behörden.
Ich vertraue darauf, dass hier alle Beteiligten mit der notwendigen Sorgfalt und Geschwindigkeit an diesen so zentralen Impfstoffen gearbeitet haben und bin dankbar, dank den Impfstoffen und der eigenen Immunisierung endlich aus dem nervigen Lockdown raus zu sein.
LG Damian Boeselager