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Damian Boeselager
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Frage von Peter W. •

Frage an Damian Boeselager von Peter W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Boeselager,

im Grundsatzprogramm Ihrer Partei findet sich zum Thema Impfen lediglich die Notiz "Verbindlicher europäischer Impfkatalog, der in der Breite die Menschen schützt" (https://tinyurl.com/yxaph5tf). Soll "verbindlich" meinen, dass Sie einer Impfpflicht positiv gegenüberstehen? Könnten Sie sich diesbezüglich bitte klar positionieren?

Sind Ihnen beispielsweise die Kritikpunkte der "Ärzte für individuelle Impfentscheidung", die am Kabinettsentwurf für das Masernschutzgesetz geübt werden, bekannt (siehe https://tinyurl.com/y2k4zgqf)?

Die Ausschüsse des Bundesrats haben in den letzten Tagen verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet (siehe https://tinyurl.com/y4rgfbee).

Quasi zeitgleich fand dann gestern in Brüssel der "globale Impfgipfel" von EU-Kommission und WHO statt (https://tinyurl.com/yy55aog8), was mich zu den Fragen an Sie als Mitglied des Europaparlaments führt.

1. Halten Sie es für möglich, dass Gesundheitskommissar Hr. Andriukaitis analog zu Bundesgesundheitsminister Hr. Spahn demnächst der EU-Kommission einen Gesetzentwurf für die europaweite Einführung einer Impfpflicht vorlegen wird?
2. Sollte ein solcher Entwurf vorgelegt werden, wie sehen Sie die Chancen, dass diesem von EU-Kommission, Europaparlament und Rat der Europäischen Union zugestimmt würde?
3. Wäre eine Impfpflicht in Europa mit der EU-Verfassung konform?
4. Wäre eine Umsetzung eines solchen EU-Gesetzes in nationales Recht mit unserem Grundgesetz vereinbar?

Was mir in diesem Zusammenhang etwas Sorgen bereitet, ist die Tatsache, dass die WHO offensichtlich stark von Ihren Geldgebern abhängig ist. Dies wird u.a. sehr gut im Dokumentarfilm "WHO - Am Tropf der Geldgeber" (https://tinyurl.com/yxbuspqd) deutlich. Wie sehen Sie das?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Wunder

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Antwort von
Volt

Lieber Herr W.,

Diese Frage hat sich mittlerweile ja erledigt.
 

Es muss immer klar sein:

1) Impfen ist etwas tolles! Das zeigen die Zahlen.

2) Die Impf- oder Testpflicht sollte nur für den Aufenthalt in öffentlichen oder geschäftlichen Räumen gelten. Wenn man sich gar nicht aus dem Haus bewegt, muss man sich auch nicht impfen. Niemand darf in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen eingreifen. Das gilt dann auch für den Ungeimpften und Ungetesten gegenüber dem Geimpften.

LG

Damian Boeselager

 

 

 

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