Portrait von Damian Boeselager
Damian Boeselager
Volt
0 %
/ 7 Fragen beantwortet
Frage von Harald H. •

Frage an Damian Boeselager von Harald H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Betr.: Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versiche­rungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)

Sehr geehrter Herr Boeselager,
ich hätte eine Verständnisfrage zu nachfolgend zitierten Paragrafen § 49 VAG (alt § 80 VAG), der auf die o. a. Richtlinie zurückzuführen ist:

§ 49 Stornohaftung

1) 1Die Versicherungsunternehmen müssen sicherstellen, dass zumindest im Fall der Kündigung eines Vertrags durch den Versicherungsnehmer, wenn es sich nicht um eine Kündigung gemäß § 205 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes handelt, oder im Fall des Ruhendstellens der Leistungen gemäß § 193 Absatz 6 Satz 4 des Versi­cherungsvertragsgesetzes oder einer Prämienfreistellung gemäß § 165 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes in den ersten fünf Jahren nach Vertragsschluss der Versicherungsvermittler die für die Vermittlung eines Vertrags der substitutiven Krankenversicherung oder der Lebensversicherung angefallene Provision nur bis zur Höhe des Betrags einbehält, der bei gleichmäßiger Verteilung der Provision über die ersten fünf Jahre seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt der Beendigung, des Ruhend­stellens oder der Prämienfreistellung angefallen wäre. 2Ist die vereinbarte Prämien­zahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, so kann diese zugrunde gelegt werden.

(2) Eine entgegenstehende vertragliche Vereinbarung zwischen dem Versicherungs­unternehmen und dem Versicherungsvermittler ist unwirksam.

Welches öffentliche Interesse besteht an diesem Paragrafen?

Welcher Bürger wird durch eine Kündigung von Versicherungsverträgen der privaten KV oder LV geschädigt ?
Ich hatte immer angenommen, Gesetze werden im öffentlichen Interesse, beispielsweise zur Rege­lung von Sachverhalten bzw. zum Schutz der Bürger, erlassen.
Hier kann ich nur das privatrechtliche Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsvermittler und Ver­sicherung sehen. Die Geschäftsrisiken der Versicherer werden auf den Vermittler abgewälzt.
(verkürzt)

MfG
Harald Hesse

Portrait von Damian Boeselager
Antwort von
Volt

Lieber Herr H.,

Das ist leider gar nicht mein Thema - tut mir leid. Ich arbeite zwar an vielen Gesetzen, in denen ich Ihnen den Sinn (oder Unsinn) hinter jedem Paragraphen erklären kann. Dieses gehört leider nicht dazu. Ich hoffe, Sie haben eine befriedigende Antwort auf Ihre Frage gefunden.

LG

Damian Boeselager

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Damian Boeselager
Damian Boeselager
Volt