Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesregierung derzeit keine Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen für Personen erwägt, die sich nicht gegen das Coronavirus haben impfen lassen oder impfen lassen wollen
Es gilt in diesem Zusammenhang Fragen der verfassungsrechtlichen Umsetzung zu klären. Ob diese dann ähnlich wie in Österreich umgesetzt werden, kann ich Ihnen nicht derzeit jedoch nicht sagen.
Die 3-G Regelung soll dazu beitragen, die akute vierte Infektionswelle möglichst schnell zu brechen und das allgemeine Infektionsgeschehen in Deutschland effizient einzudämmen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen 3G-Nachweis vorlegen wollen und infolgedessen die Arbeitsleistung nicht erbringen, müssen grundsätzlich kündigungsrechtliche Konsequenzen befürchten.
alle Rententhemen sind wie im Wahlkampf angekündigt, Bestandteil der Koalitionsverhandlungen.
Jeder regionale Volksbank- und Sparkassenvorstand in Deutschland verdient deutlich mehr als ein Bundestagsabgeordneter. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass der Deutsche Bundestag ein Arbeitsparlament und kein Honoratiorenparlament
Wir werden zeitnah Gespräche innerhalb der Regierungskoalition führen und ich kann Ihnen versichern, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine rechtssichere Lösung einsetzen wird, die Verfassungsfeinde nicht in die Position setzt, Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt kommen lässt.