Frage an Dagmar Schmidt von Hubertus v. bezüglich Energie
Meine Fragen zur geplanten EEG-Novelle:
Photovoltaik war bisher eine große Erfolgsgeschichte. Nun wird die Finanzierung neu geregelt – nach meinem Eindruck im Sinne der Industrie. Vor allem Mieter und Alt-Anlagenbetreiber kommen dabei aus meiner Sicht schlecht weg.
Wohin jetzt mit dem hausgemachten Strom aus Photovoltaik und Windkraft?
Eigenverbrauch wäre die naheliegende Antwort – gekoppelt mit dem preiswerten Verkauf an die Nachbarn - richtig? Warum ist dieser Aspekt überhaupt nicht in der aktuellen EEG-Novelle enthalten?
Schließlich ist die Anlage bezahlt und kann allein deshalb konkurrenzlos günstig Strom erzeugen. Doch das lässt die gepante gesetzliche Regelung, so einfach nicht zu.
Warum werden Kleinanlagen in Zukunft nicht mehr bezahlbar gemacht?
Sichtworte:
• „Smart-Meter Fähigkeit“ ab 0 KW und nicht wie bisher ab 7 KW
• „Stufenlose Leistungsregelung“ bei jeder Anlage (die Netzbetreiber sind noch in der Entwicklung der notwendigen Technik, doch ein Gesetzestext dazu gibt es bereits)
• „Echtzeitübertragung“: Alle Daten der PV-Analgen sollen zukünftig in Echtzeitübertragung an den Netzbetreiber übermittelt werden
Warum werden Alt-Anlagenbetreiber nun 5 Jahre Zeit haben, mit erheblichem finanziellem Aufwand die PV-Anlagen nachrüsten zu müssen?
Warum schützt die EEG-Novelle vor allem die Stromanbieter vor dem Strom der Bürger?
Warum darf der Betreiber einer solchen Anlage seinen Strom nicht selbst nutzen und Überschüsse an die Nachbarschaft verkaufen? Also für Haushaltsstrom oder auch für die Wallbox, also eine Aufladestation für E-Autos, an der Nachbarn ihre Elektromobile betanken können. Das klingt doch nach Zukunft – oder?
Warum sind solche dezentralen, auf die teilweise Selbstversorgung ausgerichteten Systeme nicht Bestandteil der Neuregelung für Solarstrom?
So viel Solarstrom wie möglich am Ort seiner Erzeugung zu nutzen – ohne administrative, kaufmännische und technische Hürden. Warum ist im geplanten Gesetz diese naheliegende Lösung nicht vorgesehen?
Sehr geehrter Herr von der Heyde,
vielen Dank für Ihre Nachrichten zur wichtigen EEG-Novelle.
Deutschland geht als erstes hochindustrialisiertes Land den Weg in das Zeitalter der vollständigen Versorgung mit erneuerbaren Energien. Als SPD-Fraktion sehen wir uns in besonderer Verantwortung. Wir sind die Fraktion, die in Regierungsverantwortung die gesetzlichen Voraussetzungen für den Atom- und Kohleausstieg geschaffen und vor Jahren das Erneuerbare-Energien-Gesetz auf dem Weg gebracht hat.
Der Umstieg auf Erneuerbare Energien wird nur gelingen, wenn wir umfassend handeln. Wir können jetzt mit der Reform des EEG die Weichen stellen und bieten dem Koalitionspartner eine viel weitergehende Beschlussfassung an, als es der unzureichende Gesetzentwurf von Peter Altmaier vorsieht. Wir wollen deshalb sofort mit einer breit aufgestellten Verhandlungsdelegation in die Koalitionsgespräche einsteigen, um ein den großen Herausforderungen gerecht werdendes Gesetz zu erreichen.
Was wir brauchen sind konkrete Ausbaupfade und einen Abbau von Investitionshemmnissen. Hierzu gehört auch, Mieterstrom und Eigenverbrauch zu entbürokratisieren und attraktiv zu machen. Hinsichtlich der Maßnahmen unterscheiden wir zwischen kleineren Anlagen, i.d.R. Photovoltaik-Anlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern und großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windparks. Bei den kleineren Anlageneinheiten, die auch Sie in Ihrem Schreiben ansprechen, geht es uns um die Rahmenbedingungen sowohl für Neuanlagen als auch für ausgeförderte Anlagen. Für beide Segmente sehen wir Anpassungsbedarf um die Eigennutzung von Energie für alle weiterhin interessant zu machen.
Unsere Leitsätze dabei sind eine bezahlbare Versorgung mit Erneuerbarer Energie für alle, eine faire Verteilung der Kosten und verlässliche und stabile Rahmenbedingungen für Unter-nehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Zentrale Bausteine und Verhandlungspunkte sind für uns:
1. der viel umfangreichere und schnellere Ausbau der Erneuerbaren Energien durch einen verbindlichen Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden;
2. die stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien u.a. durch kommunale Beteiligungsmodelle und Grünstrom-Anleihen;
3. die konsequente und verpflichtende Nutzung von geeigneten Flächen, mindestens alle geeigneten Dächer öffentlicher Gebäude und privater Neubauten müssen für Erneuer-bare genutzt werden;
4. die größtmögliche Entbürokratisierung und Befreiung von Abgaben etc. auf erneuerbare Energieerzeugung auch zugunsten des Eigenverbrauchs einschließlich gemeinschaftlicher Eigenversorgung;
5. die gerechte Finanzierung der Förderung der Erneuerbaren durch eine umfassende Reform des Abgaben- und Umlagesystems sicherzustellen - einschließlich der Abschaffung der EEG-Umlage. Eine Finanzierung soll über die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel sowie über eine Erhöhung der Stromsteuer und den Abbau von klimaschädlichen Subventionen erfolgen.
In Ihrem Schreiben haben Sie bereits wesentliche Themen genannt und anhand oben genannter fünf Punkte sehen Sie, dass wir mit dem derzeit vorliegenden Entwurf zur Novelle des EEG nicht zufrieden sind. Wir wollen die Eigenenergie-Nutzung attraktiver machen, haben aber gleichzeitig den notwendigen Abstimmungsbedarf mit den Verteilnetzbetreibern im Blick. Wir sind uns sicher, dass wir durch eine intelligente Regelung beidem gerecht werden können. Um eine gerechtere Verteilung der Finanzierung zu erreichen, werden wir die EEG-Umlage senken und für eine Anpassung weiterer Abgaben und Umlagen eintreten.
Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich jederzeit wieder an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Schmidt, MdB