Frage an Dagmar Schmidt von Antje S. bezüglich Energie
Sehr geehrte Frau Schmidt
Wir haben in der Corona-Krise gelernt, dass es gut ist auf die
Wissenschaftler/innen zu hören. Länder, die Empfehlungen lange ignoriert
haben, wie die USA und Brasilien haben jetzt viel größere Probleme mit dem
Virus. Wir sollten jetzt auch auf die Klima- aber auch auf unsere
Wirtschaftswissenschaftler/innen hören, die sagen, dass wir viel schneller,
als die Regierung es plant, u.a. auf die erneuerbaren Energien umstellen
müssen. Dazu lesen Sie auch:
https://www.sueddeutsche.de/wissen/klimapaket-klimagesetz-klimaschutz-klimapolitik-leopoldina-1.4666841
Das Kohleausstiegsgesetz jedoch schreibt das fossile Geschäftsmodell von RWE für weitere 18 Jahre fest. Dabei ist die Braunkohle schon jetzt, ohne Subventionen, nicht mehr profitabel. Die Mengen wurden nicht reduziert. Es soll nun die selbe Menge Kohle, wie schon 2016 beschlossen, abgebaut werden. Dies passiert nun einfach nur
schneller. Statt bis 2045 wird diese Menge nun bis 2038 abgebaut. 5 Dörfer
werden dafür verschwinden müssen. Damit wirft die Regierung die Parisziele nun endgültig und unwiderruflich über den Haufen ! RWE ist immerhin für 25% des gesamten CO2 Ausstoßes von Deutschland verantwortlich ! Das Gesetz sichert über den §42 der Kohleindustrie systemrelevanz zu. Diese Aussage wurde jedoch erst vor kurzem vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung für falsch erklärt. Die Bundesregierung verpflichtet sich trotzdem den Pfad auch durch nachträgliche gesetzliche Regelungen nicht zu gefährden (z.B. auf EU Ebene). Weitere Mitsprache und Transparenz ist nicht gewünscht. Daher werden die Regelungen mit RWE nicht im Gesetz stehen, sondern in einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ausgelagert. Dieser Vertrag ist dann für die Öffentlichkeit nicht einsehbar und die Regelungen können nicht mehr einseitig von Seiten des Staates geändert werden. Mit kluger Vernetzung durch moderne Technologie, können schon jetzt verschiedenste regenerative Energieproduzenten die Grundlast übernehmen. Wie weit die Entwicklung neuer Technologien in ein paar Jahren sein wird, können wir noch nicht absehen. Daher ist es grob fahrlässig und schadet der Zukunft
unseres Staates, hier Verträge abzuschließen, die 18 Jahre lang laufen und die
sich nicht mehr rückgängig machen lassen (oder nur gegen hohe
Entschädigungszahlungen)Die einzelnen kritischen Paragraphen finden Sie in:
https://koelle4future.de/blog/2020/05/20/pressemitteilung-kohleausstiegsgesetz/
Die Proteste der Kinder und Jugendlichen scheinen nicht gehört worden zu sein.
Auf die Zukunft der jungen Generation wird keine Rücksicht genommen.
Daher nun meine Frage an Sie: Werden sie dem Kohleausstiegsgesetz in seiner jetzigen klimaschädlichen Form zustimmen ?
Mit freundlichen Grüßen
Antje Sander
Sehr geehrte Frau Sander,
haben Sie vielen Dank für die Anmerkungen zum Kohleaustiegsgesetz. Sie sprechen ein wichtiges Thema an, dass gerade viele junge Menschen in unserem Land bewegt.
Aus Verantwortung für künftige Generationen steigen wir aus der Atomenergie aus und schalten spätestens 2038 das letzte Kohlekraftwerk ab. Wir beenden die Verlagerung der Umweltkosten in die Zukunft und stellen gleichzeitig sicher, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen neue Zukunftsperspektiven erhalten. Darauf können sich die Menschen in der Lausitz wie auch im mitteldeutschen und rheinischen Revier verlassen. Das Kohleausstiegsgesetz ist ein zentraler Baustein für die Energiewende in Deutschland. Solche großen strukturellen Veränderungen müssen sorgsam vorbereitet und für die betroffenen Menschen neue Perspektiven geschaffen werden.
Dem Ausstieg aus der Kohle liegen die Beschlüsse der Kohlekommission zu Grunde. Wir haben lange verhandelt, da die Beschlüsse einen gesamtgesellschaftlichen Kompromiss beinhalten, der viele sehr unterschiedliche Interessen zusammenbinden muss. Wir haben auf der einen Seite die Unternehmen, die ein Recht darauf haben, dass ihre Genehmigung nicht einfach so erlischt, obwohl sie bei der Investitionsentscheidung darauf vertraut haben. Daher werden diese auch entschädigt. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen wir mit dem Anpassungsgeld. In den Strukturwandel in den Revieren investieren wir massiv. Und nicht zuletzt halten wir mit den stetigen Abschaltungen der Kohlekraftwerke die Klimaziele von Paris ein. Und wir steigen nicht nur aus, sondern wir steigen auch ein in die Zukunft der Energieversorgung und die muss erneuerbar sein. Das alles haben wir nun in zwei Gesetzen zusammengebracht.
Für neue Jobs, neue Schienen- und Straßenanbindungen und Investitionen in Bildung und Forschung stehen bis 2038 insgesamt 40 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit sorgen wir für Sicherheit, Perspektiven und Zukunft der Beschäftigten und ihrer Familien und leisten einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen des Kohleausstiegsgesetzes und des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen kann ein verbindlicher Rechtsrahmen für die strukturpolitische Unterstützung geschaffen werden.
Dieses Regelungspaket, das diese Woche im Deutschen Bundestag abschließend beraten wird, war immer eine zentrale Forderung der SPD-Bundestagsfraktion. Der Kohleausstieg kann nur erfolgreich sein, wenn damit neue Zukunftsperspektiven und Chancen für die Beschäftigten einhergehen. Den Transformationsprozess zu gestalten, ist eine Aufgabe mit bundesweiter Bedeutung. Bund, Länder und betroffene Gemeinden werden die Kohleregionen in einem gemeinsamen Kraftakt unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Schmidt