Frage an Dagmar Enkelmann von Peter R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Fr.Dr. Enkelmann,
bei der Ausgabe von Konjunkturhilfen ist die deutsche Landwirtschaft bisher aussen vor.Der Deutsche Bauernverband verlangt vehemennt z.B. Benachteiligungen bei der Agradieselbesteuerung innerhalb der EU auf diesem Wege abzubauen.Wie stehen Sie und Ihre Partei zu dieser Problematik ?
mit freundlichen Gruessen
Peter Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
auch die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag sieht die gegenwärtige Besteuerung des Agrardiesels kritisch.
Zunächst ist festzuhalten, dass die Dieselbesteuerung in der Europäischen Union sehr differenziert gehandhabt wird. Eine Folge dessen ist, dass sich für die Agrarbetriebe auch die entsprechenden Kostenbelastungen unterscheiden. Berücksichtigt man zudem, dass die Preise für landwirtschaftliche Produkte gegenwärtig sinken, sehen sich viele Agrarunternehmen gezwungen, nach Einsparmöglichkeiten zu suchen - ein Grund auch, warum der Deutsche Bauernverband die Problematik Agrardieselbesteuerung schon seit längerer Zeit thematisiert. Im Bundestag gab es dazu am 12. Februar 2009 eine Debatte im Plenum.
Die Fraktion DIE LINKE hält die aktuelle Besteuerung des Agrardiesel in Deutschland für ungerecht: Agrarbetrieben, die bis zu 10 000 Liter fossilen Agrardiesel pro Jahr verbrauchen, kann die Steuer auf Antrag zurückerstattet werden. Dabei wird jedoch ein Selbstbehalt von 350 Euro abgezogen. Aller Verbrauch, der über der Grenze von 10 000 Litern jährlich liegt, wird bei der Steuererstattung nicht berücksichtigt. Die höchste Steuererstattung bekommen also die Unternehmen, die ziemlich genau 10 000 Liter Diesel pro Jahr verbrauchen. Dagegen gehen kleinere und Nebenerwerbsbetriebe, die vielleicht nur wenig mehr als den Selbstbehalt aufwenden, ebenso leer aus wie viele mittlere und große Landwirtschaftsbetriebe gerade in Ostdeutschland, die nur einen Teil der entrichteten Steuer zurückerhalten.
Als Faustregel kann gelten: Je größer der Betrieb, desto geringer der Anteil der Steuererstattung. Für eine durchschnittliche Agrargenossenschaft, die rund 1000 Hektar bewirtschaftet, kann der Aufwandsunterschied beim Dieselverbrauch bis zu 40 000 Euro pro Jahr betragen. Das entspricht schon in etwa den Kosten eines sozialversicherungspflichtigen Vollzeit-Arbeitsplatzes. DIE LINKE spricht sich daher für die Abschaffung der Obergrenze der Dieselerstattung aus.
Darin können sich die notwendigen Maßnahmen aber nicht erschöpfen. Langfristig müssen die Anreizsysteme für die Agrarbetriebe generell verändert werden. So ist es heute möglich, Landmaschinen alternativ mit Agrotreibstoffen zu betreiben. Sogar erste mit Biogas betriebene Landmaschinen sind auf dem Markt. Dieser Pfad muss aus Sicht der LINKEN gestärkt werden. Die Agrarbetriebe könnten ihre benötigten Kraftstoffe sogar selbst produzieren oder von Partnern vor Ort beziehen. Das würde die regionale Wertschöpfung stärken und die immer stärker diskutierte Treibhausgas-Bilanz der Landwirtschaft verbessern. Bislang sind die Anreize zur Umstellung auf biogene Kraftstoffe aber noch zu gering. Zwar sind für die Landwirtschaftsbetriebe Biodiesel, Pflanzenöl etc. steuerfrei, trotzdem ist der Einsatz des fossilen Diesels nach wie vor deutlich günstiger.
Deshalb fordert DIE LINKE eine bessere Förderung der Umstellung auf biogene Kraftstoffe wie auch die Abschaffung der ungerechten Besteuerung für Agrardiesel. Beides gehört zusammen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dagmar Enkelmann