Dagmar Dewald
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Frage von Ralf S. •

Frage an Dagmar Dewald von Ralf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Scholz,

2006 wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gegründet, der neue Würzburger Oberbürgermeister Rostenthal hat diese auch für die Stadt Würzburg angekündigt. Ist es nicht endlich an der Zeit, auch auf bayerischer Landesebene eine solche Anlaufstelle für Diskriminerungsopfer, Informationssuchende und Prävention zu schaffen? Wie sehen Sie das?

Die nicht schier endenden Anfragen auf Bundesebene bekräftigen mich in dieser Forderung. Ich bin mir sicher, auch in Bayern gibt es auch in Zeiten des AGG tagtäglich Diskriminerungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Alters, der Religion oder Weltanschauung oder einer Behinderung.

Das AGG ist natürlich vorrangig auf europäischer bzw. Bundesebene verortet. Dennoch haben auch die Länder hier ihre Zuständigkeiten, ihre Spielräume und befinden sich somit in der Pflicht, durch entsprechende Gesetze entschieden gegen Diskriminierungen jeglicher Art vorzugehen. Für mich ist es längst geboten, dass unsere Bundesregierung ihre Obstruktionspolitik gegen die
Fortentwicklung und Harmonisierung des europäischen Antidiskriminierungsrechts aufgibt. Über den Bundesrat haben die Länder entsprechenden Einfluss. Die Länder müssen hier voran gehen und die Weichen stellen.

Mich interessiert es, wie Sie dies einschätzen. Wie sehen Sie dies, welche Meinung nehmen Sie hierzu ein?

Viele Grüße, alles gute für den Wahlkampf,

Ralf Sauer

Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Sauer,

Diskriminierung ist ein schlimmer Zug menschlichen Verhaltens. Wir alle sind aufgerufen, niemanden wegen seines Andersseins zu diskriminieren und selbst gegen Diskriminierung einzutreten. Sicherlich ist vor Ort eine Anlaufstelle für Diskriminierungsopfer, Informationssuchende und zur Aufklärung sinnvoll und hilfreich. Dies kann die Hemmschwelle Hilfesuchender merklich herabsetzen und zur Sensibilisierung der Bevölkerung beitragen.

Dennoch bin ich skeptisch gegenüber dem Antidiskriminierungsgesetz. Hier sind für mich viele Fragen offen. Was zählt im Einzelfall als Diskriminierung und hat welche rechtlich einklagbaren Folgen? Wird es zum Beispiel künftig zum Recht Homosexueller gehören, Kinder zu adoptieren? Welche psychischen Folgen muss dafür zeitlebens das betroffene Kind tragen, dem im Familienleben ein elterliches Geschlecht vorenthalten wird? Wer wird Nutznießer des Antidiskriminierungsgesetzes? Auch Kinder und Ungeborene, besonders ungeborene Behinderte, die noch nicht und vielleicht nie mehr klagen können?

Artikel 3 des Grundgesetzes ist nichts anderes als ein Antidiskriminierungsgesetz. Gemeinsam mit Artikel 2 des Grundgesetzes (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) bietet es eine breite Grundlage zum Kampf gegen Diskriminierung. Einige bestehende Gesetze würden einer Überprüfung auf diese Vorgaben hin nicht standhalten. Rechts- und Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung wird nicht durch eine Klagewelle aufgrund eines Antidiskriminierungsgesetzes gebildet, sondern durch Werteerziehung. Hier sehe ich ein weites Feld der Betätigung.

Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben und danke Ihnen für Ihre guten Wünsche.

Mit besten Grüßen

Dagmar Dewald