Frage an Cornelia Reinauer von Michael S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Reinauer,
zu mehreren Fragen bitte ich um Ihre Antwort:
1. Wie soll ein getrennter Vater, der Hartz 4 Empfänger ist, aus dem gleichen Regelsatz wie ein Single die Kosten des Umgangs mit seinen Kindern aufbringen?
2. Hat ein getrennter Vater von drei Kindern, der Hartz 4-Empfänger ist und seine Kinder regelmäßig sieht, Anspruch auf eine größere Wohnung als ein Single?
3. Warum werden Unterhaltszahlungen von Vätern, die für die Existenzsicherung von Kindern gedacht sind und aus bereits versteuertem Einkommen erbracht werden, bei Hartz 4 zur Bedarfsdeckung der Mütter verwendet?
4. Welche Beratungsmöglichkeiten und Zufluchtswohnungen gibt es in Berlin für gewaltbetroffene Männer? Halten Sie es für sinnvoll, nachdem es ein breites Angebot zur Beratung von Frauen gibt, auch ein entsprechendes Angebot für Männer einzurichten? Kann man das nach dem Antidiskriminierungsgesetz erwarten?
5. Welche Bemühungen gibt es Ihrerseits in allen Betreuungs- und Bildungseinrichtungen den Anteil der männlichen Erzieher in Kindertagesstätten, Betreuer in Jugendeinrichtungen, Grundschullehrer, etc., durch konkrete Fördermaßnahmen oder verpflichtende Einstellungsvorgaben zu erhöhen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stiefel
Sehr geehrter Herr Stiefel,
vielen Dank für Ihre Fragen. Bitte entschuldigen Sie die lange Antwortzeit, aber es waren einige Recherchen erforderlich. DIE LINKE kritisiert an Hartz IV unter anderem, dass es – statt Arbeitsplätze zu schaffen – lediglich den wirtschaftlichen und sozialen Druck auf Arbeitslose erhöht und dass die Regelsätze bei weitem nicht ausreichend sind. Vor allem letzteren Punkt sprechen Sie mit ihren ersten drei Fragen an. Das ‚warum’ kann ich leider kaum beantworten. Ich hätte die gesetzlichen Regelungen so nicht getroffen. Mir bleibt nur die begründete Vermutung, dass Hartz IV ein Instrument ist, das Arbeitslose möglichst fest in die Zange nehmen und gängeln soll. Deshalb finde ich dieses Gesetz, das SPD und Grüne auf Bundesebene verabschiedet haben, unsozial, inhuman und ungerecht. Was Ihre Fragen mit dem Mehrbedarf für die Wahrnehmung des Umgangsrechts angeht, gibt es dazu derzeit keine klaren Regelungen. Leider. Vor den Sozialgerichten sind allerdings etliche Verfahren anhängig. Betroffenen kann ich nur empfehlen, einen Rechtsanwalt (Prozesskostenhilfe beantragen) oder eine Beratungsstelle aufzusuchen.
Der Betrag, den eine Bedarfsgemeinschaft bekommt, richtet sich nach dem Einkommen der Bedarfsgemeinschaft und der Anzahl und in diesem Falle dem Alter der Mitglieder. Daraus wird eine Gesamtsumme berechnet, über die der Haushaltsvorstand verfügt. In diesem Sinne werden die Unterhaltszahlungen als Einkommen des Kindes angerechnet und reduzieren den Zuschussbedarf der Bedarfsgemeinschaft. Insbesondere was die Regelsätze für Kinder angeht, fordert Die Linke, dass eine deutliche Anhebung stattfinden muss.
In Berlin gibt es zahlreiche Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten für Männer, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind. Eine gute Übersicht finden Sie beispielsweise unter http://www.missbrauch-opfer.info . Ich bin finde es richtig, dass es solche Angebote gibt und setze mich für einen ausreichenden Bestand ein. Opfer von Missbrauch und Gewalt brauchen Hilfe. Dabei ist es völlig egal, um welches Geschlecht es sich dabei handelt.
Mir sind keine Förderprogramme bekannt, die darauf abzielen, die Zahl männlicher Beschäftigter in Einrichtungen dieser Art zu erhöhen. Verpflichtende Einstellungsvorgaben dieser Art gibt es zudem generell nicht. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass Frauen auch im öffentlichen Dienst, aber noch mehr in der Privatwirtschaft von Benachteiligung betroffen sind. Dies gilt insbesondere mit Blick auf Teilzeitarbeit, Doppelbelastung und die noch immer schlechtere Bezahlung, die Frauen für gleiche Arbeit erhalten.
Herzliche Grüße
Cornelia Reinauer