Frage an Cornelia Prüter-Rabe von Claus R. bezüglich Verkehr
Damit Sie nicht erst nachschauen müssen: die Antworten der CDU haben mich nicht befriedigt.
1. Warum dürfen LKW-Fahrer ihren "Arbeitsplatz" mit nach Hause nehmen?
Hintergrund: Zustellen eines "Tempo 30-Zone"-Schildes (Tegelweg, Höhe Buschhägen), Lärm- und Feinstaubbelästigung, Anhalten des fließenden Verkehrs vor
z. B. einer grünen Ampel (Tegelweg, Höhe vom-Berge-Weg).
2. Gibt es eine Möglichkeit, besagtes "Tempo 30-Gebiet" auf ein größeres Gebiet auszudehnen - jetzt Höhe Buschhägen, besser Höhe Swebenbrunnen ? (Tegelweg, sehr straßennahe Bebauung, auch Neubau, Schulweg Neusurenland)
Hintergrund: beispiellose (wohl leider nicht) Raserei auf dem Tegelweg.
3. Energieverschwendung: z.B. Pumpstation Tegelweg / Ecke Luisenhof / Sinnhaftigkeit von Ampelbetrieb nachts / Demontage der "grünen Pfeile" .
Planen Sie eine "Meldestelle Energie", einen Energie- beauftragten?
Hintergrund: sehr aufwändige Außen-Beleuchtung dieses Objektes Pumpstation. Die, die dort mal arbeiten müssen, werden wohl einen Lichtschalter finden, wenn sie ihn brauchen.
4. Was halten Sie von einem Rauchverbot in Firmenfahrzeugen?
Der Arbeitgeber, also auch Hamburg, hat doch die Möglichkeit, das anzuordnen.
Hintergrund: Fürsorge, Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit (Wiederverkaufswert eines Nichtraucherfahrzeuges ist höher.
Annahme dafür: 250.- Euro x 50 Neufahrzeuge/Jahr = 12.500.-Euro Mehreinnahmen).
Abgesehen davon, fliegen auch weniger Kippen aus den Seitenfenstern.
Sehr geehrter Herr Rössler,
Vielen Dank für Ihre Frage ich hoffe sehr das ich alles zufriedenstellend bantworten konnte, wenn Sie noch zusätzliche Fragen haben wenden Sie sich gern wieder an mich ich werde Ihnen selbstverständlich auch dann wieder Rede und Antwort stehen.
zu 1.
Für bestimmte Fahrzeugarten gibt es Sonderregelungen, z. B. dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht innerhalb geschlossener in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und
Feiertagen nicht parken:
* in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
* in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
* in Kurgebieten und
* in Klinikgebieten
Das gilt allerdings nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug dürfen außer auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.
Das Parken der LKW in Wohngebieten ist also im Rahmen der vorstehend genannten Bestimmungen möglich. Auch wenn das sicher manchmal lästig ist, wird so möglicherweise Verkehr vermieden, weil die Fahrt zum Arbeitsplatz und zurück eingespart wird.
zu 2.
Die GAL ist grundsätzlich für eine Tempo 30 Beschränkung in Wohngebieten. Nach Auffassung der GRÜNEN sollte nur auf Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 gefahren werden. Wir haben deshalb in Vergangenheit immer wieder Tempobegrenzungen gefordert, unsere Anträge wurden von der CDU-Mehrheit aber fast immer abgelehnt. Erst in den letzten Monaten erhielten wir in einigen Fällen die nötige Unterstützung.
Wir haben den Eindruck, dass die Straße Tegelweg als Schleichweg benutzt und dort auch häufig zu schnell gefahren wird. Dieses Problems werden wir uns in der nächsten Legislaturperiode annehmen. Wie erfolgreich wir mit unseren Bemühungen sein werden, hängt von der Wahlentscheidung der Wähler ab, eine starke GAL kann mehr erreichen.
zu 3.
Möglicherweise spielen bei der Beleuchtung der Pumpstation Sicherheitsaspekte eine Rolle, beim nächtlichen Ampelbetrieb ist das jedenfalls eindeutig der Fall, wie Statistiken belegen. Es ist erwiesen, dass das nächtliche Abschalten von Ampeln vermehrt Unfälle zur Folge hat.
Eine Meldestelle Energie ist von uns bisher nicht geplant, wir gehen aber in Zukunft – so wie auch schon in der Vergangenheit - allen Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern nach.
zu 4.
Auf ein Rauchverbot in Firmenfahrzeugen hat die Politik bei Privatfirmen zurzeit keine Einflussmöglichkeiten, bei Fahrzeugen der Stadt Hamburg könnte wohl ein Verbot erfolgen. Sinnvoll ist das auf jeden Fall, wenn mehre Menschen im Fahrzeug sitzen. Selbst wenn aber nur der Raucher selbst betroffen ist, spricht vieles dafür – Sie haben die Argumente bereits genannt. Im Moment ist es aber sicher wichtig, dass das seit September 2007 geltende Rauchverbot durchgesetzt wird, bevor der Geltungsreich erweitert wird.
Mit freundlichem Gruß
Conny Prüter-Rabe