Frage an Cornelia Kerth von Olaf B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Nachfrage:
Der Hinweis auf den Grundgesetz - Artikel beantwortet meine Frage nicht.
Hinsichtlich einer möglichen Kapitalflucht und der steuerlichen Umsetzung und Ausgestaltung haben Sie bisher nichts gesagt. Welcher Steuersatz soll gelten, ab welchem Einkommen?
Ist es ferner richtig, daß sich ihre Partei dafür ausspricht, daß Familieneinkommen von Ehepaaren ab 60.000,- Euro brutto / Jahr höher besteuert werden sollen und diese Einkommen bei Ihnen bereits als "Spitzenverdiener" gelten?
MfG
O.Böttger
Sehr geehrter Herr Böttger,
aus meiner Sicht kann ich zum Thema Kapitalflucht in Zusammenhang mit etwas mehr Steuergerechtigkeit nach 30 fetten Jahren für Besserverdienende und Unternehmen tatsächlich nur darauf verweisen, dass das Grundgesetz auch die Sozialverpflichtung von Eigentum festschreibt und es zu den Aufgaben der Politik gehört, dies umzusetzen.
Was den von uns für notwendig erachteten Steuersatz angeht, so bleibt er progressiv-linear, allerdings ohne den Knick nach oben, der mittlere Einkommen besonders belastet und mit einem deutlich erhöhten Grundfreibetrag. Dadurch würden Familieneinkommen bis 60.000 EUR im Jahr entlastet.
Ein Spitzensteuersatz von 50 %, den die Linkspartei anstrebt, liegt übrigens noch unter dem Spitzensteuersatz der letzten CDU-geführten Bundesregierung.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Kerth
P. S. Ich fände es fair, wenn die von kandidatenwatch gebotene Möglichkeit der Fragestellung nicht von CDU-Mandatsträgern zur politischen Auseinandersetzung missbraucht würde.