Cornelia Ernst
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Frage von Erhard J. •

Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass der § 146 GVG gestrichen wird?

Sehr geehrte Frau Ernst,

laut dem o. g. Gesetz kann der Justizminister den Staatsanwalt anweisen, welche angezeigte Straftaten er aufklären soll und welche nicht.

Strafanzeigen gegen den J-Minister sind doch deshalb von vorn herein zum Scheitern verurteilt, falls an der Sache was dran ist.

Mit freundlichen Grüßen

Erhard J.

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Antwort ausstehend von Cornelia Ernst
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