Cornelia Ernst
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Frage von Christoph G. •

Frage an Cornelia Ernst von Christoph G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Ernst,
die Umweltpolitik der EU beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung und Schutz der menschlichen Gesundheit (Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags. https://dejure.org/gesetze/AEUV/191.html). Demnach sind die EU-Bürger, anders als im US-Recht, grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit nicht erwiesen ist. Die Unbedenklichkeit von 5G und anderen Mobilfunkstrahlen ist nicht erwiesen (https://www.gaebler.info/2019/05/weiner-mobilfunk/).

Was werden Sie im EU-Parlament unternehmen, um sicherzustellen, dass die Gesundheit der Menschen vor Mobilfunkstrahlen geschützt wird?

Mit freundlichen Grüßen
C. G.

Cornelia Ernst
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr G.,

ich gebe Ihnen absolut recht: es ist eine Errungenschaft in der EU, dass wir über das Vorsorgeprinzip die Bürgerinnen und Bürger vor bedenklichen Produkten und Inhaltsstoffen schützen können.

Und das muss natürlich auch bei den Mobilfunkstrahlen gelten. Es kann nicht sein, dass ein Institut, das vor allen von Vertretern der Industrie besetzt ist, die Unbedenklichkeit von Mobilfunkstrahlen bestätigt. Hier müssen wir sehr viel mehr Vorsicht walten lassen.

Solange die Unbedenklichkeit von 5G nicht nachgewiesen ist, solange sollte man mit dem flächendenkenden Ausbau warten.

Mit freundlichen Grüßen,

Cornelia Ernst