Frage an Cordula Ungruh von Norbert F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Heißt geheime Wahl, dass der Wähler anonym bleiben muss?
Es wäre doch schön, wenn der Wähler bei der Wahl eine Wählernummer angeben könnte, so dass er sich mit seinen Anliegen unter der Wählernummer an den von ihm gewählten Kandidaten wenden könnte.
Betr. Erststimme
In meinem Wahlkreis ist die Erststimme wie beim Roulette: setze ich auf Schwarz, kommt Rot; setze ich auf Rot, kommt Schwarz.
Ich würde mit meiner Erststimme gerne den Kandidaten prozentmäßig wählen (so wie mit meiner Zweitstimme) und nicht nach dem Prinzip alles oder nichts.
Etwas zu Prozentzahlen:
Können die Politiker die Ausgaben nach Prozenten vornehmen und nicht nach absoluten Zahlen, z. B. 20% für Posten 1, 15% für Posten 2 usw.(Erreicht die Summe 100%, ist Schluss.)
Und noch etwas zu Prozentzahlen: Man sollte die Sitze im Parlament um den Anteil der Nichtwähler reduzieren.
Sehr geehrter Herr Fornefeld,
das Grundgesetz bestimmt, dass die Wahl geheim sein muss. Das ist eine gute Regelung, um Manipulationen und Rückverfolgung auszuschließen.
Auch für die Kandidaten zur Bundestagswahl werden die Prozentanteile ausgezählt und der Kandidat mit der relativen Mehrheit ist gewählt. Das sind die Direktmandate.
Die finanziellen Mittel des Bundes werden nach Prozentpunkten in die wichtigen Kostenbereiche aufgeteilt und anschließend nach Notwendigkeit zugeordnet. Pauschal nach Prozentpunkten aufzuteilen übersieht die Komplexität der verschiedenen, auch unvorhersehbaren Herausforderungen, denen sich ein Staat gegenüber sieht.
Die Aufgaben des Staates reduzieren sich nicht um den Anteil der Nichtwähler, also können die Sitze im Parlament auch nicht entsprechend reduziert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Cordula Ungruh