Frage an Constanze Krehl von Niels S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Krehl,
meine Frage betrifft eigentlich die Förderung Sachsens aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Sächsische Staatsregierung hat im Sept. 2011 eine Umwidmung von zusätzlichen 40 Mio Euro zur Kofinanzierung von Nachwuchsforscherguppen aus ESF-Mitteln beschlossen. Die Vergabe der Mittel wurde Sachsenweit an Hochschulen aufgenommen, woraufhin Zahlreiche Projektanträge für Nachwuchsforschergruppen und Stipendien an das SMWK gingen und eine positive Begutachtung erhielten. Geplanter Beginn der Projekte sollte der 1.1.2012 sein. Der Termin wurde dann jedoch durch das SMWK auf den 1.4.2012 verschoben. Ende März erging ein Newsletter des SMWK, dass die oben genannte Koofinanzierung des Freistaats (25%) durch das Sächsische Finanzministerium noch nich umgewidmet wurde und die Projekte folglich im "Sommer 2012" beginnen können.
Als ein Betroffener weiß ich von einigen Projektinitiatoren, dass bereits Fachkräfte für die Besetzung der Stellen gewonnen werden konnten. Laut Angaben der Sächsischen Aufbaubank, welche die Projektabwicklung koordiniert, betrifft das landesweit mehrere hundert Fachkräfte, insbesondere aus den MINT-Fächern. Aufgrund der Verzögerung bei der Mittelumwidmung kann man im Hochschulbereich nur äußerst selten eine Zwischenfinanzierung für das angeworbene Personal finden. In der Regel müssen sich die Betroffenen arbeitslos melden, was aufgrund der Restriktion nur neue Absolventen einstellen zu dürfen, auf den Bezug von ALG II hinausläuft. Es ist nachvollziehbar, dass dies für hochqualifizierte Absolventen eine Demütigung darstellt, wo sie doch deutschlandweit als begehrte Experten gefragt sind. Auch das Land Sachsen ringt derzeit um Fachkräft. Aus dem selben Grund wurden auch die ESF-Förderungen in Sachsen initiiert, nämlich um Fachkräfte in der Region zu halten und sie für die Bedarfe der hiesigen Wirtschaft weiter zu qualifizieren.
Welche Handhabe haben EU-Instanzen um diesen Widersinn anzumahen bzw. zu unterbinden?
Sehr geehrter Herr Seidel,
ich habe Ihre Anfrage mit großer Aufmerksamkeit gelesen. Leider sind die Möglichkeiten des Europäischen Parlaments und der Kommission in diesem konkreten Fall sehr begrenzt. Das Operationelle Programm für die Fonds ist genehmigt worden. Wann es tatsächlich realisiert wird, liegt in der Hoheit der Landesregierung. Geprüft wird dann von der Kommission erst wieder danach, ob alles korrekt abgewickelt wurde. Da es sich offensichtlich um ein sächsisches Problem der Umwidmung sächsischer Finanzmittel zur Kofinanzierung handelt, habe ich Ihre Anfrage an den hochschulpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Herrn Holger Mann weitergeleitet. Ich hoffe, dass es eine baldige Lösung des Problems in Sachsen geben wird.
Holger Mann ist erreichbar unter info@holger-mann.de
Mit freundlichen Grüßen
Constanze Krehl