Frage an Constanze Krehl von Jan K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Krehl,
zum Acta Abkommen schrieben Sie am 26.01. auf Abgeordnetenwatch:
"Es wurden jedoch im Verlauf der Verhandlungen wichtige sozialdemokratische Forderungen im ACTA-Text aufgenommen. So wurde das Ansinnen der USA abgewehrt, Internetprovider dazu zu verpflichten, Internetangebote einzuschränken oder Internetnutzern den Netzzugang zu sperren."
Ist es richtig, das stattdessen nun Internetprovider willkürlich und ohne die Möglichkeit, Rechtsmittel einlegen zu können, Inhalte sperren können?
Ist es richtig, dass das ACTA Abkommen für die EU rechtsverbindlich, für die USA jedoch nicht rechtsverbindlich ist?
Mit freundlichem Gruß,
Jan Kuhne
Sehr geehrter Herr Kuhne,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aufgrund der unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten des ACTA-Textes und der uneindeutigen Aussagen der Kommission setzen wir uns als Sozialdemokratische Fraktion dafür ein, ACTA durch den Europäischen Gerichtshof auf die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht prüfen zu lassen.
Wie Sie in Ihrem zweiten Punkt richtig anmerken halten wir es für problematisch, dass das ACTA-Abkommen für die USA nicht rechtsverbindlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Constanze Krehl