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Frage von Mario S. •

Frage an Constanze Krehl von Mario S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Krehl,

Sie stimmten seinerzeit für das neue SWIFT-Abkommen und ermöglichen es somit der USA, unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung, weiterhin europäische Bankdaten systematisch auszuwerten.
Dass die Anfragen aus Amerika bislang nie hinterfragt wurden und die Kontrollfunktion , scheint die Annahme zu bestätigen, dass die Schaffung der Kontrollfunktion durch Europol allein dem besänftigen der Öffentlichkeit galt.

Was werden Sie tun, damit die Kontrollaufgaben zukünftig gewissenhaft ereldigt werden und die Daten nicht z.B. in den amerikanischen Wirtschaftskreisen zur Spionage europäischer Konkurrenzunternehmen genutzt werden?

Mit freundlichen Grüßen
Mario Schwarz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwarz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe Verständnis für Ihre Bedenken gegenüber dem SWIFT-Abkommen, möchte dazu jedoch zunächst einige Punkte klarstellen:

Das SWIFT-Abkommen, dessen Ziel die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist, regelt die Weitergabe von europäischen Finanztransaktionsdaten des Bankdienstleisters Swift an die US-Sicherheitsbehörden. Die übertragene Datenmenge schließt sämtliche Daten des Europäischen Zahlungssystems - SEPA aus. Ein Datentransfer von innereuropäischen Überweisungen an die USA ist somit nur möglich, wenn diese Überweisungen über das System Swiftnet Fin erfolgen. Dies ist bei europäischen Banken der Fall, die die Umstellung auf das neue SEPA-System noch nicht vollzogen haben. Laut Bundesinnenministerium sind davon nur Großbetragszahlungen von Bank zu Bank sowie die sogenannten Blitzüberweisungen betroffen.

Die USA können bei der Anfrage zur Datenweitergabe nicht einfach den Namen einer betroffenen Person nennen, sondern müssen konkrete Belege vorweisen, dass tatsächlich ein Terrorismusverdacht besteht. Dies wird anschließend durch EUROPOL geprüft und nur bei Bestätigung werden überhaupt Daten weitergeleitet.

Diese Daten landen auf einem Server im US-Schatzamt. Bei der Entnahme sind EU-Beamte zugegen, um sicherzustellen, dass nur Daten der terrorismusverdächtigen Personen abgefragt werden. Dabei reicht wiederum nicht die Eingabe von Namen, sondern weitere Angaben müssen erfolgen. Die EU-Beamten können den Vorgang jederzeit abbrechen.

Zugang, Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten sind ausdrücklich im Abkommen vorgesehen. Den betroffenen Bürgern stehen spezifische Verfahren zur Verfügung, unter Einbeziehung der nationalen Datenschutzbehörden. Zudem hat die US-Finanzbehörde sich zu einer vollständigen Gleichstellung von EU-Bürgern bei der Ausübung ihres Rechtes auf juristischen und verwaltungstechnischen Rechtsbehelf im Falle von Fehlern seitens der Verwaltung verpflichtet.

Rat und Kommission haben sich auf Drängen des Europäischen Parlaments dazu verpflichtet, die Einrichtung einer europäischen Lösung voranzutreiben. Damit hätten wir zukünftig die Möglichkeit, selbst gezielt Daten von angefragten Personen auf europäischem Boden zu extrahieren und nur diese an die USA weiterzuleiten. Zu diesem Zweck will die Kommission noch dieses Jahr einen Gesetzesentwurf sowie einen Fortschrittsbericht in drei Jahren vorlegen. Die US-Behörden müssen technische Hilfe leisten und das Abkommen entsprechend unter vollständiger Gegenseitigkeit gegenüber der EU anpassen.

Nichtsdestotrotz möchte ich noch einmal auf die Rolle von Europol bei der Genehmigung des Datentransfers in die USA zu sprechen kommen: Wir hätten es lieber gesehen, wenn eine Justiz- oder Datenschutzbehörde den Datentransfer zu genehmigen hätte. Europol hat zwar einen gesunden Datenschutz, muss aber noch an den Lissabonner Vertrag angepasst werden, um die entsprechenden Aufgaben unter vollständiger demokratischer Kontrolle ausführen zu können. Unsere Fraktion der europäischen Sozialdemokraten wird auf die schnellstmögliche Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfes, einschließlich der Garantie einer angemessenen Kontrolle Europols durch das Europaparlament, drängen.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl