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Constanze Krehl
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Frage von Werner I. •

Frage an Constanze Krehl von Werner I. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Krehl, Anfang März habe ich meinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben und lebe mit meiner tschechischen Frau in Nordböhmen. Ich bin seitdem nicht mehr krankenversichert. Die tschechischen Kassen verlangen von mir eine Daueraufenthaltsgenehmigung (DAG) und verwiesen mich an die Fremdenpolizei. Diese verlangte zunächst eine Geldstrafe, weil ich nicht krankenversichert bin und meine bis August 2009 gültige Aufenthaltsgenehmigung (AG) 2007 zusammen mit meinem Reisepass abgelaufen sei. Ich habe ihnen das abgelehnt, musste aber eine neue, nur zwei Jahre gültige AG beantragen - anschließend könne ich die DAG beantragen (ich habe seit 14 Jahren eine AG). Ich suchte die Deutsche Botschaft in Prag auf, um einen neuen Reisepass als Voraussetzung für die Beantragung der DAG zu beantragen - ich hätte dann versucht, diese sofort zu beantragen. In der Botschaft erklärte man mir: 1. benötige ich als EU-Bürger in Tschechien keine AG, 2. sei mein Personalausweis innerhalb der EU ein gültiger Reisepass und deshalb könne ich 3. sofort den Antrag auf DAG stellen.
Dazu muss ich eine Sprachprüfung ablegen, was kein Problem wäre. Aber es gibt nur gelegentlich Termine für diese Prüfung und nicht hier vor Ort, sondern 75 km entfernt in Ústi n. L. Das muss natürlich ausgewertet werden, anschließend könnte ich - wieder in Ústi - den Antrag auf DAG stellen. Bearbeitungszeit: 8 Wochen. Frühestens in drei Monaten könnte ich mich demnach krankenversichern - ein sehr beunruhigendes Gefühl. Ich habe daraufhin bei der AOK nachgefragt, um mich freiwillig weiterzuversichern, und erhielt die Auskunft: „Das geht nicht, wenn Sie nicht in Deutschland leben.“ In drei Monaten werde ich, als Grenzgänger in Dresden beschäftigt, ohnehin wieder pflichtversichert. Mir scheint, bis dahin darf ich einfach nicht krank werden… Die Niederlassungsfreiheit innerhalb des Schengen-Raums steht auf dem Papier - in den Köpfen ist sie noch lange nicht angekommen. Was raten Sie mir?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Imhof,

bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst jetzt antworte. Grund ist, dass der von Ihnen erläuterte Sachverhalt mit den von Ihnen übermittelten Informationen relativ diffizil ist. Er zeigt zugleich, dass die Vertiefung der europäischen Integration im Sinne der Menschen weiter vorangetrieben werden muss.

Um Ihnen weiterzuhelfen, habe ich mich mit der Abteilung Sondervereinbarung der "Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland" in Bonn in Verbindung gesetzt. Diese empfiehlt Ihnen sich von Ihrer alten Krankenkasse eine Bescheinigung über abgelaufene Beschäftigungsverhältnisse im Ausland (Bescheinigung E 104) ausstellen zu lassen. Mit dieser Bescheinigung können Sie einer tschechischen Krankenkasse vorweisen, dass bereits ein entsprechendes Beschäftigungs- und damit Versicherungsverhältnis vorlag, was in der Regel den Eintritt erleichtert. Darüber hinaus sollten Sie aus meiner Sicht aber auch prüfen, ob es möglich ist, sich im Rahmen einer Familienversicherung über Ihre Frau bei einer tschechischen Krankenkasse mitzuversichern - sofern Sie dies nicht bereits getan haben.

Sollte sich auf diesen Wegen keine Lösung finden, würde ich Ihnen empfehlen sich an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) zu wenden. Diese ist zu erreichen unter:

Pennefeldsweg 11-15
53177 Bonn
Tel.: 02 28 - 9 53 00 (Abteilung Sondervereinbarungen: 0228 - 9530445)
Fax: 02 28 - 9 53 06 00
www.dvka.de

Die DVKA hat zudem eine Verbindungsstelle in Tschechien ( http://tinyurl.com/queam6 ) und verweist auf Ihrer Website auf verschiedene Auskunftsstellen in Tschechien ( http://tinyurl.com/orvrm9 ).

Ich hoffe, dass ich Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Es würde mich freuen, wenn Sie mich über den weiteren Stand der Dinge informieren würden.

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl
(www.constanze-krehl.eu)